GEZ-Rebell hat die Hoffnung auf die Justiz aufgegeben
(bc). Jetzt sitzt die erste GEZ-Rebellin hinter Gittern. Weil Sieglinde Baumert ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlt, hat die Frau in letzter Konsequenz den Gang in die JVA Chemnitz angetreten. Erzwingungshaft.
Offensichtlich nimmt die Zahl der Gebühren-Verweigerer zu. Ende 2014 waren nach Angaben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von den insgesamt 44,5 Millionen Beitragskonten knapp 4,5 Millionen mit einem Mahnstatus versehen.
Dazu dürfte vermutlich auch das Konto von Georg Bartling aus Buchholz gehören. Jahrelang hat er sich standhaft geweigert, die Haushaltsabgabe zu bezahlen, bis vor wenigen Monaten er dann doch das Geld überwies. Jetzt aber hat sich der 90-jährige Senior entschieden: "Ich zahle nicht mehr." Bartling besitzt nur ein Radio, musste früher knappe sechs Euro pro Monat löhnen.
Wie berichtet, wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht mehr für ein einzelnes Gerät, sondern je Haushalt fällig. Jeder Haushalt zahlte anfangs pauschal 17,98 Euro pro Monat - auch wenn er weder TV, Radio, Handy noch einen internetfähigen PC besitzt. Seit April 2015 sind es 17,50 Euro. Die Gebühr sank, weil die öffentlich-rechtlichen Medien deutlich mehr Geld einnehmen als ursprünglich geplant.
Georg Bartling hält das ganze System für verlogen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), also diejenige Institution, die das Finanzgebaren der Rundfunkanstalten kontrollieren soll, habe gar nicht die Möglichkeit, sich in die Finanzgestaltung einzumischen: "Obwohl die KEF dafür eingesetzt ist, darf sie bei der Rundfunkfinanzierung nicht mitreden", so Bartling.
Er hat keine Hoffnung mehr, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes den "TV-Steuer-Wahnsinn" noch kippen werden. Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Nun muss noch das Verfassungsgericht urteilen, ob der Gebühreneinzug ein Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Die Kläger haben ihre Bescheide vor allem mit der Begründung angefochten, nicht im Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu sein. Das Gericht argumentiert dagegen: Der Rundfunkbeitrag werde nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können. Allein die Möglichkeit zählt also.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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