Landkreis Stade
"Ich komme mir wie eine Kriminelle vor"

Wer die Fragebögen zum Mikrozensus 2018 persönlich ausfüllen möchte, darf sich durch 221 Fragen arbeiten
  • Wer die Fragebögen zum Mikrozensus 2018 persönlich ausfüllen möchte, darf sich durch 221 Fragen arbeiten
  • hochgeladen von Alexandra Bisping


Zum Ausfüllen verpflichtet: Renate M.* aus dem Alten Land wehrt sich gegen Mikrozensus 2018

ab. Altes Land. Renate M.* ist auf Zinne: "Da steht plötzlich eine Frau mit Laptop auf unserem Grundstück und will mich in unserem Haus interviewen", beschwert sich die Altländerin. Angeblich habe die Dame ihren Besuch schriftlich angekündigt. "In meinem Briefkasten lag nichts drin", sagt M. Der Grund des für sie unerfreulichen Besuchs: Die Unbekannte ist eine Interviewerin des niedersächsischen Landesamtes für Statistik, im Gepäck die Stichprobenerhebung "Mikrozensus 2018".

Renate M. wimmelt die Interviewerin ab, die mit einem Ausweis ihre Befugnis und Glaubhaftigkeit beweisen will. "Ausweise lassen sich fälschen und wer weiß, was sie tatsächlich vorhat."

Doch der Umfrage entkommt Renate M. nicht. Bald liegt ein umfangreicher, 79 Seiten und 221 Fragen starker Katalog in ihrer Post. Und der erzürnt die Anwohnerin erst recht, denn sie soll Auskunft geben über Arbeitsleben, Wohnsituation, Privates, detailliert und wahrheitsgetreu. "Ich fühle mich in meinem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt und finde das schlichtweg unverschämt!" Fragen nach der finanziellen Situation, ob man verschuldet sei, und Fragen zu dritten Personen wie den Eltern oder dem Unternehmen, in dem man angestellt sei - in ihren Augen nicht nachvollziehbar. "Und wenn ich mich weigere, das alles zu beantworten, muss ich Strafe zahlen oder vielleicht sogar ins Gefängnis. Ich komme mir vor wie eine Kriminelle!"

Auch dem Versprechen, die Daten seien geschützt und würden vertraulich behandelt, steht sie misstrauisch gegenüber. "Immer wieder erfährt man aus den Medien, wo sich Hacker überall Zutritt verschafft haben. Sogar das Pentagon wurde schon gehackt. Und ausgerechnet das Landesamt für Statistik kann mir hundertprozentige Garantie für meine Datensicherheit geben? Das glaube ich nicht."

Sie habe selbst schon beim Landesamt nachgefragt, versucht, "aus der Nummer irgendwie herauszukommen". Keine Chance: "Wer sich einen Rechtsbeistand hole, habe wenig Aussicht auf Erfolg, wurde mir gesagt."

In ihrer Wut hat sich Renate M. jetzt an die Presse gewandt. "Ich möchte, dass möglichst viele Menschen davon erfahren und ebenfalls mit ihrem Unmut an die Öffentlichkeit gehen. Vielleicht kann das etwas bewirken." Ausfüllen, das hat sie beschlossen, wird sie den Fragebogen dennoch. "Widerwillig und gezwungenermaßen - mir bleibt nichts anderes übrig."

Für viele sei das erste Ausfüllen des umfangreichen Fragenkatalogs überraschend, sagt Martin Rehm, stellvertretender Dezernatsleiter im Dezernat 22 Mikorzensus des niedersächsischen Landesamtes für Statistik, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Nur durch diese detaillierte, stichprobenartige Abfrage seien aber repräsentative Daten erhältlich. "Die Daten werden bei uns anonymisiert, unter strengsten Datenschutzmaßnahmen aufbereitet und in Formen von Tabellen, Pressemitteilungen und Ähnlichem veröffentlicht", erklärt Rehm. Beispielsweise lasse sich anschließend daraus ablesen, wie viele alleinerziehende Mütter in Teilzeit arbeiten oder wie viele Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. "So dienen sie unter anderem auch zur politischen Steuerung." Die Erhebung nur bei Freiwilligen durchzuführen, würde die Daten verzerren. Aus diesem Grund würden Haushalte, die auch durchaus benachbart sein könnten, zufällig ausgewählt.

"Dass Interviewer direkt mit Laptop ins Haus kommen, ist ein Angebot unsererseits, das niemand in Anspruch nehmen muss. Aber so können mögliche Fragen direkt geklärt werden. Was den Befragten nicht betrifft, wird automatisch gestrichen." Dabei sei der Mikrozensus 2018 aber nicht personen- sondern gebäudebezogen. Rehm: "Zieht ein Haushalt aus und ein anderer ein, ist dieser für die verbleibende Zeit in der Befragung. Das gilt auch für den Fall, dass einzelne Personen aus- bzw. einziehen." Von einer Freiheitsstrafe bei einer Verweigerung wisse er nichts. "Die meisten Haushalte geben spätestens dann Auskunft, wenn sie der Heranziehungsbescheid mit der Zwangsgeldandrohung erreicht, sehr viele schon früher. Nur bei einem kleinen Teil der Auskunftspflichtigen wird schließlich ein Zwangsgeld festgesetzt."
*Name der Redaktion bekannt

Mikrozensus 2018:
per Zufall ausgewählt
In allen Bundesländern gibt es den gleichen Fragenkatalog. 38.000 Haushalte werden in Niedersachsen befragt, wobei ein Prozent der Bevölkerung stichprobenartig ausgewählt wird. Die Befragung erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren. In jedem Quartal wird ein Viertel der Haushalte ausgewechselt. Wer sich weigert, wird nach einer Aufforderung ermahnt, es folgt ein amtlicher Heranziehungsbescheid. Nach weiterer Verweigerung wird ein Strafgeld zwischen 100 Euro bis zu 400 Euro erhoben.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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