Zoff wegen gefällter Kastanie in Beckdorf
IGB bittet die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade um Prüfung
wd. Apensen. Wegen der Fällung einer etwa 100-jährigen, geschützten Kastanie in Beckdorf hat die IGB jetzt die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade eingeschaltet. Die IGB möchte prüfen lassen, ob die Fällung rechtmäßig war.
Hintergrund: Die Kastanie wurde - wie berichtet - auf Anweisung der Gemeindedirektorin Kirsten Zegenhagen ohne Rücksprache mit dem Naturschutzamt des Landkreises Stade und der Ratsmitglieder gefällt - mit der Begründung, dass Gefahr in Verzug gewesen sei. Die Fällung wurde vom Landkreis wegen des fehlenden Benehmens zunächst als rechtswidrig beurteilt. Nachträglich wurde das Benehmen dann doch noch hergestellt.
Aufgrund mehrerer Ungereimtheiten hat Frank Wallin von der IGB jetzt die Kommunalaufsicht angeschrieben. Zum einen wurde in einer Ratssitzung der Gemeinde Beckdorf festgestellt, dass die Zeichnung, die mit dem Gutachten verschickt wurde, nicht vom Gutachter, sondern von Kirsten Zegenhagen angefertigt wurde und nicht maßstabsgetreu ist. Außerdem hatte das Naturschutzamt als Begründung für die notwendige Fällung eine Gebäudegefährdung angegeben hatte, die von der Gemeinde nicht angegeben und laut IGB auch nicht vorhanden war.
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