Leser-Diskussion über Gutachten des Gesundheitsamts Stade zur Schülerbeförderung: "Das ist nicht akzeptabel"
WOCHENBLATT-Leser diskutieren angeordnete S-Bahnfahrt zur Vorschule
tk. Buxtehude. Der WOCHENBLATT-Artikel über den fünfjährigen Max aus Neukloster, der nach Einschätzung des Gesundheitsamts Stade alleine mit der S-Bahn zur Vorschule nach Altkloster fahren soll, ist auf eine sehr große Resonanz bei den WOCHENBLATT-Lesern gestoßen. Allein auf der WOCHENBLATT-Facebook-Seite (https://www.facebook.com/KreiszeitungWochenblatt) wurde der Artikel rund 13.000 mal gelesen - und dabei häufig kommentiert. Die Mehrheitsmeinung der Facebook-User: Ein Kind in diesem Alter alleine mit der S-Bahn fahren zu lassen, sei nicht akzeptabel.
Eine Auswahl an Leserkommentaren: Robert Buck schreibt, dass er drei Kinder habe und er sie mit fünf Jahren nirgendwo alleine mit Bus oder Bahn hinfahren lassen würde. Kinder in diesem jungen Alter könnten Gefahren im Alltag noch gar nicht richtig erkennen, geschweige denn richtig darauf reagieren. Janina Melzer stellt die Frage, was eigentlich passiert, wenn die S-Bahn nicht fährt. "Dann steht das Kind da und weiß nicht weiter." Die Mutter von Max, Alexandra Johns, ergänzt diese Kommentierung: Wenn Max den Ausstieg verpasst, landet er irgendwo im Nirgendwo. Zudem gebe es zu häufig Schienenersatzverkehr, wenn die S-Bahn wieder einmal ausfalle.
Kim Moritz Steinfelder gibt dagegen zu bedenken, dass es in Hamburg ganz normal sei, dass Grundschüler mit der Bahn zur Schule fahren.
Angesichts des Gutachtens des Stader Gesundheitsamtes, mit dem der Landkreis die Taxi-Fahrt zu Schule ablehnt (obwohl drei andere Kinder aus Neukloster mit einem Taxi nach Altkloster fahren), fragt Birgit Schilling: "Sind Behörden unsere Kinder egal geworden?"
Andere Facebook-Nutzer weisen darauf hin, dass die Fahrt in der S-Bahn für einen so kleinen Stepkke nicht sicher genug sei. Und Ralf von der Leith rät der Familie, sich an das Verwaltungsgericht in Stade zu wenden, um sofort gegen die Entscheidung des Landkreises Widerspruch einzulegen.
Bleibt abzuwarten, wie das vom Landkreis angekündigte zweite Gutachten durch einen anderen Arzt bzw. Ärztin am Gesundheitsamt ausfällt. Das WOCHENBLATT bleibt dran.
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