Tipp aus dem Alltag
Parkuhr defekt – was jetzt?
Wenn die Technik versagt, steht der Mensch oft vor einem Problem. Streikt in der heimischen Küche der Geschirrspüler, heißt es: Erst einmal von Hand spülen und dann entweder einen Kundendienst bestellen oder ein neues Gerät kaufen. Aber was ist, wenn das Gerät, das seinen Dienst verweigert, einem nicht selbst gehört? Vor dieser Frage stand kürzlich ein Senioren-Ehepaar aus Hamburg in der Bahnhofstraße in Buxtehude. Der Wagen war vorschriftsmäßig auf dem Parkstreifen parallel zur Fahrbahn abgestellt, die Münze für die Parkuhr war schon griffbereit, und dann verweigerte der Automat seinen Dienst. Mehrere Versuche, den Parkschein zu ziehen, scheiterten.
Weil jedoch ein wichtiger Einkauf in einem Buxtehuder Sanitätshaus anstand, entschied sich das Ehepaar, ohne Parkschein loszugehen. "Als wir nach 15 Minuten zum Auto zurückkamen, hatten wir eine Verwarnung hinter dem Scheibenwischer klemmen", erzählt der Hamburger Autofahrer. "Darauf wurde uns mitgeteilt, dass wir im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten stehen, ohne eine Parkscheibe hinterlegt zu haben. Kosten: 20 Euro."
Ein Anruf beim Ordnungsamt bestätigte dem Ehepaar seinen Fehler. Die Mitarbeiterin verwies auf die Straßenverkehrsordnung. Dort ist in Paragraf 13 geregelt, dass das Auto auch im Falle einer defekten Parkuhr abgestellt werden darf. Voraussetzung für rechtmäßiges Parken ist das Hinterlegen einer Parkscheibe. Dann darf so lange geparkt werden, wie es die angegebene Höchstparkdauer vorschreibt. Mit der Parkscheibe ist gewährleistet, dass das Zeitfenster nicht überschritten wird.
Gut zu wissen: Defekte Parkautomaten gibt es auch im Ausland – allerdings gelten dort oft andere Vorschriften. Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich deshalb bezüglich der Regeln informieren. Das Gleiche gilt für Ausländer, die in Deutschland auf eine nicht funktionierende Parkuhr treffen. Zwar ist der in der Buxtehuder Bahnhofstraße befindliche defekte Automat mit einem Zettel gekennzeichnet, auf dem steht: "Parkscheinautomat außer Betrieb. Bitte Parkscheibe benutzen!!!". Wer das nicht lesen kann oder übersieht, muss jedoch – wie das Hamburger Ehepaar – mit einer kostenpflichtigen Verwarnung rechnen.
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