Was in Stade geht, ist in Buxtehude nicht möglich
Schulwechsel zwischen Gymnasien: Nein ist offenbar der Regelfall
Ein Wechsel entgegen den festen Schuleinzugsbezirken ist in Buxtehude kaum möglich. Darüber hatte das WOCHENBLATT berichtet. Ein künftiger Fünftklässler, der aufgrund seiner Wohnadresse zur Halepaghen-Schule muss, würde aufgrund des Sportprofils lieber zum Gymnasium Süd gehen. Das wird nicht funktionieren, wurde dem Vater des Kindes bereits signalisiert. Eine Begründung lautet: Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg würde derlei Wechselwünsche in der Regel ablehnen. Ist das so? Und: Wieso sind Übergänge zwischen Gymnasien anderswo, wenn auch nicht in großer Zahl, möglich? Etwa in Stade. Das WOCHENBLATT hat nachgefragt.
Das Landesamt will den Schwarzen Peter des Spielverderbens nicht annehmen. Eine Sprecherin der Behörde erklärt, dass Lüneburg als Entscheider-Instanz erst dann ins Spiel komme, wenn eine der beteiligten Schulen einem Wechselwunsch eines Schülers oder einer Schülerin nicht zustimmt.
Grundsätzlich, auch darauf weist das Landesamt hin, sind Schuleinzugsbezirke bindend. Im Niedersächsischen Schulgesetz (Paragraf 63) steht aber auch, dass ein Abweichen von Schuleinzugsbezirken aus pädagogischen Gründen oder wegen besonderer Härten möglich ist. Ob ein solcher Fall vorliegen könnte, ist also eine Frage, auch das sagt Lüneburg, die zuallererst von den beiden Schulleitungen diskutiert wird. Andersherum ausgedrückt: Herrscht dort Einigkeit, dass es keinen nachvollziehbaren Grund für den Besuch der jeweils anderen Schule gibt, ist ein Wechselwunsch faktisch abgelehnt, bevor er überhaupt auf einem Schreibtisch beim Landesamt landen kann.
In Buxtehude befinden sich beide Gymnasien in der Trägerschaft der Stadt. In Stade ist der Landkreis der Schulträger. Im Schulamt im Stader Kreishaus sind keine Probleme oder Beschwerden zum Thema Wechselwunsch zwischen Athenaeum und Vincent-Lübeck-Gymnasium (VLG) bekannt. Locker werde das auch in Stade nicht gehandhabt, so Martin Niestroj, Anthenaeum-Schulleiter. Aber: Wechselwünsche werden von ihm und seiner Kollegin am VLG gründlich abgewogen - und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. In pädagogisch begründeten Fällen könne es zum gewünschten Wechsel von einem aufs andere Gymnasium kommen. "Das sind aber Einzelfälle", betont Niestroj.
Zu solchen "Einzelfällen" scheint es in Buxtehude nicht zu kommen. Der Vater des angehenden Fünftklässlers geht inzwischen davon aus, dass sein Sohn dem Gesetz der Schuleinzugsbezirke folgend zur HPS gehen wird. Was ihn wirklich wundert: Das Gymnasium Süd wirbt in den Buxtehuder Grundschulen mit seinem Sportprofil als weiterführende Schule. Sein Sohn habe den sportlichen Leistungstest bestanden - und darf nicht in Süd beschult werden. Das Angebot der Schule, dass der Junge vor Unterrichtsbeginn die zusätzlichen Sportangebote mitmachen könne, sei in der Realität nicht umsetzbar. "Wie soll der Junge in wenigen Minuten vom Süden mit dem Rad pünktlich zurück an der HPS sein?", fragt der Vater.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.