WOCHENBLATT-Leserin warnt vor Abzocke
Stromvertrag gekündigt, ohne das zu wollen
tk. Buxtehude. Die WOCHENBLATT-Leserin aus Buxtehude hat alles richtig gemacht: Als am Mittwoch der Mitarbeiter eines angeblichen Energiedienstleisters bei ihr anrief - der Name des Unternehmens wurde so genuschelt, dass er kaum verständlich war -, fragte die Angerufene immer wieder nach. Sie sollte, so die Aufforderung am Telefon, ihren Zählerstand für Strom durchgeben. Ihre ständige und vor allem auch verständliche Frage nach dem Warum führte dazu, dass der Anrufer irgendwann auflegte.
Die Buxtehuderin rief bei ihrem Energiedienstleister, den Stadtwerken Buxtehude, an. Die waren es nämlich nicht, die nach dem Zählerstand fragten. Im Kundencenter der Stadtwerke erfuhr die Leserin aber, dass es immer wieder diese Anrufe gibt. Das Ziel: Mithilfe der Zähler- und Kundendaten einen alten Vertrag zu kündigen und dann einen neuen - und mutmaßlich nachteiligen - im Namen der angeblichen Kunden anderswo abzuschließen.
"Das kommt täglich vor", sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei machen es sich die Abzocker zu Nutze, dass der Gesetzgeber das Wechseln von einem zum anderen Versorgungsunternehmen bewusst einfach gestaltet hat, um den Markt zu öffnen. Eine Vollmacht, um einen Vertrag zu kündigen, ist nicht erforderlich. "Das fordern die Verbraucherzentralen aber schon lange", sagt die Juristin. Um diese betrügerischen Aktionen zu unterbinden, müsste das einfache Verfahren um den Schritt der Vollmacht ergänzt werden.
Die Abzocker am Telefon leben davon, dass sie Wechselprämien kassieren oder - auch das ein begründeter Verdacht bei den Verbraucherschützern - sie rufen aus Callcentern an, die für nicht ganz so seriöse Unternehmen aus der Strombranche arbeiten. "Wenn wir diese Unternehmen abmahnen, tun die so, als wissen sie von gar nichts", sagt Tiana Preuschoff. "Es ist schwer, dagegen anzukommen", fügt sie hinzu.
• Hier die wichtigsten Tipps der Verbraucherschützer, wenn der Verdacht besteht, unabsichtlich nach einem dubiosen Telefonat den Anbieter für Strom oder Gas gewechselt zu haben.
Wenn es einen Namen des Unternehmens und eine Adresse gibt, vorsichtshalber sofort Widerspruch einlegen.
Wenn ein Vertrag eintrifft, sofort schriftlich Widerspruch einlegen.
Ganz wichtig: Seinen bisherigen Versorger informieren, dass eventuell eine unbeabsichtigte Kündigung kommt. "In diesen Ausnahmefällen kann der bisherige Energiedienstleister nämlich eine Vollmacht des Kunden für die Kündigung verlangen", sagt die Juristin. Damit wäre der Abzocker ins Leere gelaufen.
Übrigens: Wenn auf dem Display bei diesen Abzock-Anrufen eine örtliche Vorwahl zu sehen ist, heißt das nicht, dass der lokale Dienstleister anruft. Mit Tricks am PC (Call-ID-Spoofing) wird beim Angerufenen eine gewünschte Nummer, etwa eine Buxtehuder Vorwahl, angezeigt.
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