Langfristig sollen 10 km/h gelten
Tempo 20 in der Buxtehuder Altstadt
nw/tk. Buxtehude. Der Bereich Altstadt, der keine Fußgängerzone ist, ist ab sofort ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Das heißt: Dort gilt statt der bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde nun Tempo 20 (ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich). Ein Mitarbeiter der Städtischen Betriebe Buxtehude hat die Beschilderung getauscht.
Betroffen sind die Straßen Hinter dem Zwinger, Ostfleth, Westfleth, Kirchenstraße, Fischerstraße, Liebfrauenkirchhof, Wehdenhof, Moortorstraße, Bei der Kirche, Abtstraße, Lange Straße. Diese Änderung geht zurück auf das Ergebnis einer Untersuchung des Verkehrs in der Altstadt.
Nach der Bestandsaufnahme der Altstadt sowie Verkehrszählungen hatte das untersuchende Büro "Planersocietät" zunächst drei Varianten herausgearbeitet; im Ergebnis der Untersuchung und nach zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen hatte sich herauskristallisiert, dass eine Ausweitung der Fußgängerzone ebenso wenig sinnvoll sei wie die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (sogenannte Spielstraße). Daher wurde nun der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (Tempo 20-Zone) umgesetzt. Außerdem werden weitere Fahrradstellplätze geschaffen.
Perspektivisch wird eine Tempo 10-Zone angestrebt, so Buxtehudes Verkehrsplaner Johannes Kleber. Umgesetzt werden könne dies allerdings erst, wenn die Straßenverkehrsordnung das zulässt.
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