Dunkelziffer ist vermutlich hoch
Vorsicht vor K.-o.-Tropfen

Das eigene Getränk sollte niemals aus den Augen gelassen werden | Foto: Pexels / Alena Darmel
  • Das eigene Getränk sollte niemals aus den Augen gelassen werden
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Starkes Unwohlsein, Filmrisse oder plötzliches Übergeben - all das können Hinweise auf K.-o.-Tropfen sein. Erst vergangenes Wochenende gab es in einer Diskothek in Heinbockel den Verdacht, dass drei Frauen Opfer von heimlich untergemischten Betäubungsmitteln gewesen sein könnten (das WOCHENBLATT berichtete). Doch woran erkennt man K.-o.-Tropfen? Wie kann man sich selbst schützen und was tun, wenn man ihnen bereits zum Opfer gefallen ist?

Bei den sogenannten K.-o.-Tropfen handelt es sich meistens um GHB (Gammahydroxybutyrat), das auch als Liquid Ecstasy bekannt ist. Durch seine Farb- und Geschmacks- bzw. Geruchslosigkeit wird es von Tätern missbraucht, um ahnungslose Opfer gefügig zu machen. Vermischt in ein Getränk, ist die Substanz nämlich nicht zu identifizieren. Viele Betroffene, zumeist Frauen, bemerken daher nicht, dass ihnen K.-o.-Tropfen untergemischt wurden. Obwohl der Besitz von GHB seit 2002 durch das Betäubungsmittelgesetz verboten ist, kommt es immer wieder zum Missbrauch vom Liquid Ecstasy. Besonders Diskotheken, Bars, Clubs oder Restaurants sind aufgrund des Trubels beliebte Orte für Täter, denn dort gelangen sie einfach und unbemerkt an Getränke oder Speisen ihrer Opfer. Zudem fällt auffälliges Verhalten an Orten, an denen viel Alkohol konsumiert wird, nicht so schnell auf.

Die Anzeichen zu kennen, ist daher wichtig: Unübliche motorische und physische Auffälligkeit, plötzlich auftretende Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit sind klare Anzeichen von K.-o.-Tropfen. Bereits etwa zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme sind diese Symptome zu beobachten. In Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen ist das GHB besonders gefährlich. Zu hoch dosiert kann das Mittel zur Atemlähmung und infolgedessen zur Erstickung führen.

Frauen in Disco vermutlich K.o.-Tropfen verabreicht

Seine Freunde, sich selbst und vor allem sein eigenes Getränk im Auge zu behalten, sind erste Schritte, um sich zu schützen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) empfiehlt außerdem, keine Getränke von Fremden anzunehmen, sich sein Getränk stets selbst an der Bar zu holen und sich im Zweifelsfall an hiesiges Personal zu wenden oder ärztliche Hilfe zu holen.
Wie Rainer Bohmbach, Polizeisprecher im Landkreis Stade, erklärt, gebe es im Landkreis jährlich nur wenige Anzeigen - eine auffällige Häufung von Vorkommnissen sei nicht zu verzeichnen. Die Dunkelziffer sei allerdings ein nicht zu vernachlässigender Faktor. "Viele der Betroffenen melden Vorfälle erst gar nicht, weil sie sie nicht als solche identifizieren oder das Geschehene abtun", so Bohmbach. Dabei sei es wichtig, sofort zu handeln, denn das Mittel sei nur wenige Stunden in Urin und Blut nachzuweisen.
Das LKA Niedersachsen betont auf seiner Internetseite, dass es auch wichtig sei, sofort Anzeige zu erstatten. Das Verabreichen von K.-o.-Tropfen könne Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz erfüllen. Täter könnten schließlich nur gefasst und Opfer geschützt werden, wenn eine Ermittlung in die Wege geleitet werde.
Im Fall der drei Frauen, die in der Heinbockeler Disco vermutlich Opfer von K.o.-Tropfen wurden, gebe es noch keine Hinweise auf einen möglichen Täter. Das Ermittlungsverfahren laufe noch, so Bohmbach.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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