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Polizei Stade warnt Hundehalter vor Giftködern in Stade

Waffenamnestie: Der Gesetzgeber hatte 2009 einen Fehler gemacht

Waffen können ohne Strafe abgegeben werden. Auch der Transport ist bei der aktuellen Amnestie straffrei | Foto: tk
  • Waffen können ohne Strafe abgegeben werden. Auch der Transport ist bei der aktuellen Amnestie straffrei
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Waffenamnestie: Leser berichtet über Erfahrungen aus dem Jahr 2009 / Diese Daten werden erhoben

tk. Landkreis. "Ich wurde wie ein Verbrecher behandelt", sagt ein WOCHENBLATT-Leser aus dem Landkreis Harburg. Er hatte über die aktuelle noch bis Juni 2018 geltende Waffenamnestie am Beispiel Buxtehudes gelesen und sich an ein sehr unschönes Erlebnis bei der Vorgänger-Amnestie von 2009 erinnert. "Ich wollte eine scharfe Waffe samt Munition abgeben. Mit wurden sogar die Fingerabdrücke abgenommen." Statt eines kurzen Besuch auf einer Polizeistation im Kreis Harburg war der Mann eine Stunde dort und wurde mit den Worten nach Hause geschickt: "Das könnte Konsequenzen haben." Das sei doch keine richtige Amnestie, kritisiert der Leser.


Fakt ist: Er wurde 2009 Opfer eines peinlichen Fehlers des Gesetzgebers. Das Bundesinnenministerium hatte damals schlicht vergessen, auch den Transport der Waffe zur Polizei oder der Ordnungsbehörde einer Kommune straffrei zu stellen. Die Abgabe einer scharfen Waffe wurde zwar amnestiert, der Transport war dagegen ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Wie viele Menschen in Deutschland darunter gelitten haben, ist nicht bekannt. Kritik kam während der damaligen Amnestie unter anderem vom "Bund Deutscher Kriminalbeamter", die auf den Irrsinn von Amnestie und erzwungener Strafverfolgung aufmerksam machen.

Kann das jetzt wieder passieren? Eindeutig nicht. "Der Transport wurde ausdrücklich geregelt", sagt Sonja Kock aus der Pressestelle des Bundesinnenministeriums. Wichtig: Die Waffe vom auf direktem Weg zur Polizei oder Ordnungsbehörde gebracht werden.

Was erwartet den Bürger aber tatsächlich bei der Polizei, wenn er eine Waffe abgibt und wie stellen die Ermittlungsbehörden sicher dass Kurz- oder Langwaffen nicht für eine Straftat verwendet wurden? Das WOCHENBLATT hat bei der Polizeidirektion Lüneburg nachgefragt, zu der die Landkreis Stade und Harburg gehören. Sprecher Michael Heinrich klärt auf. "Die abgebenden Personen werden als Mitteiler bzw. Zeugen behandelt und so in die polizeiliche Vorgangsverwaltung aufgenommen. "Bei der Abgabe werden Daten der Waffe, deren Herkunft sowie die Personalien des Abgebenden aufgenommen", erklärt Polizeisprecher Heinrich.
Im weiteren Verlauf prüfe die Polizei, ob Erkenntnisse zur Waffe oder zu der Person, die sie abgeben hat, vorliegen. Diese Erkenntnisse werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wenn es keine weiteren Ermittlungsansätze gibt, ist das Verfahren durch die Amnestieregeln damit beendet. Der "normale" Bürger gibt also nur die Waffe ab, wird namentlich registriert und das war es.

Anders sieht es aus, wenn die Ermittlungsbehörden noch Prüfungsbedarf sehen. Auch wenn die Amnestie gilt, könne niemand auf diesem Weg eine Waffe entsorgen, die bei einer Straftat verwendet wurde. So erfolge ein Abgleich in polizeilichen Fahndungssystemen. Und wenn sich der Verdacht erhärtet, dass mit der Waffe eine Straftat begangen wurde, wird vom Landeskriminalamt (LKA) ein so genannter Vergleichsbeschuss durchgeführt sowie eine Gutachten erstellt. "Diese Daten werden an das BKA übermittelt", so der Polizeisprecher.
Für den WOCHENBLATT-Leser hatte der Besuch bei der Polizei übrigens keine Folgen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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