Wieso bieten Sie Ihre Wohnung an?

Symbolfoto: So wie Gaby B.* bieten viele Menschen ihre Wohnung im Internet für Feriengäste an | Foto: Fotolia/Zerbor
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bc. Stade. Private Zimmervermittlung im Internet ist auf dem Vormarsch. Von Sofa-Tourismus ist oftmals die Rede. Portale wie Airbnb boomen (das WOCHENBLATT berichtete). Auch in Stade vermieten einige Bürger ihre Wohnungen oder leer stehenden Zimmer übers Internet. Reden wollen sie darüber in den seltensten Fällen. Vielleicht auch weil der Ruf von derartigen Angeboten derzeit nicht der Beste ist. „Abzocker, Steuerhinterzieher und Wohnraumverknapper“ schrieb jüngst eine Zeitung provokant.

Das WOCHENBLATT nahm zu sechs Airbnb-Zimmeranbietern in Stade Kontakt auf. Nur eine Frau willigte ein, über ihre Vermietung reden zu wollen. Anonym. Warum bieten Sie ihre Wohnung an? Sind Sie ständig unterwegs? Möchten Sie andere Menschen kennenlernen? Oder wollen Sie Geld verdienen?

Gaby B.* wohnt in Stade. Sie vermietet wahlweise ein Zimmer in ihrer Eigentumswohnung oder auch die komplette Wohnung. „In der Zeit komme ich dann woanders unter“, erzählt sie. Knapp ein Jahr inseriert B. auf Airbnb. Da ihre Wohnung nicht im Zentrum liegt, laufe die Vermietung schleppend. Ungefähr zehn bis zwölf Gäste habe sie bisher beherbergen dürfen, darunter eine Frau aus Lübeck, die in Stade gearbeitet habe und ein Elternpaar, das ihren Sohn in Stade besuchen wollte. Die meisten seien zwei bis drei Tage geblieben. Weniger als 3.000 Euro habe sie bisher verdient, die sie allerdings versteuern musste und dies auch getan habe. Eine Genehmigung, ihre Wohnung für Feriengäste nutzen zu dürfen, habe sie sich nicht besorgt. „Mein Traum ist der Bau eines eigenen Hauses. Mit dem Geld wollte ich mir was dazu verdienen, um Geld für meinen Traum anzusparen“, sagt Gaby B.. Lange möchte sie ihre Wohnung nicht mehr für Feriengäste vermieten, lieber dauerhaft möbliert.

Stichwort Zweckentfremdung: Ist die fehlende Genehmigung bei Privatpersonen ein Problem? Das WOCHENBLATT fragt beim Tourismusverband Landkreis Stade nach. Bis zu welcher Grenze ist die Vermietung privat? Ab wann liegt eine gewerbliche Nutzung vor?

Laut Angaben des Verbandes bedarf es einer Anmeldung beim Gewerbeamt erst, sofern die Einnahmen aus der Vermietung auf Dauer zur gewerblichen Gewinnerzielung beabsichtigt sind. Eine sporadische Zimmervermietung über Airbnb sei - abgesehen von der Meldepflicht der Einkünfte beim Finanzamt - kein Problem.

In Großstädten wie Berlin nahm die Vermietung jedoch Auswüchse an, dass die Politik 2014 ein Zeichen setzen musste. Laut der sogenannten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung musste fortan die Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken - z.B. als Ferienwohnung - von den Bezirksämtern genehmigt werden. Sonst droht ein hohes Bußgeld.

* Name geändert

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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