Gegner des K40-Ausbaus erwidern Landkreis-Antrag
A26-Anschluss Buxtehude
tk. Buxtehude. Die nächste juristische Entscheidung zum Ausbau der K40 (Rübker Straße) als Buxtehuder A26-Zubringer ist ein Stück näher gerückt. Nachdem der Landkreis die Zulassung der Berufung zum Planungsstopp-Urteil des Verwaltungsgerichts Stade beantragt und begründet hatte, hat jetzt die Gegenseite ihre Position erklärt. Die Kernaussage kurz zusammengefasst: Es reicht für die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht nicht, dass der Landkreis mit dem Stader Urteil nicht einverstanden ist. Es gebe keine substanzielle Auseinandersetzuing, warum das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft sein könnte, schreibt die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Sie gehört zu dem Team, das die Kläger aus der Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße vertritt.
Pendel zu Ungunsten des Naturschutzes ausgeschlagen
In ihrer Gesamtbetrachtung geht sie auf eine Sichtweise des Landkreis-Anwalts Klaus Füßer ein. Für ihn ist das Stader Urteil ein "Novum". Und das, weil bei der Abwägung der Schutzgüter Mensch und Natur (hier der streng geschützte Vogel Wachtelkönig) das Pendel zu Ungunsten des Naturschutzes ausschlug. In aller Regel bremst der Naturschutz anderes aus. Konkret geht es um die Frage, ob es als Alternative zur K40 eine Ostumfahrung geben könnte. Das hat der Landkreis bislang mit Hinblick auf den Wachtelkönig verneint und daher die Rübker Straße geplant. Hier sahen die Stader Richter aber einen schweren Abwägungsfehler.
Rechtswidriger Planfeststellungsbechluss
Roda Verheyen weist darauf hin, dass die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses durch ein Gericht zwar selten sei, doch in diesem Fall rechtlich in Ordnung. Denn die Fehler könnten nicht durch eine ergänzende Planung geheilt werden. "Die Aufhebung eines rechtswidrigen Planfeststellungsbeschlusses stellt aus Sicht der Kläger das gesetzlich vorgesehene Rechtsschutzziel dar, vor einer erheblich rechtswidrigen Planung verschont zu bleiben", schreibt die Anwältin in ihrer Begründung, warum der Antrag auf Berufung abzulehnen ist.
Roda Verheyens Fazit: "Die Planung ist als Ganzes fehlerhaft. Das Ergebnis, die Ausbautrasse, kann bei dieser Sachlage nicht richtig sein." Und dann bringt sie einen Gedanken in die juristische Diskussion ein, der politisches Konfliktpotenzial hat: Sollte sich eine östliche Umfahrung als nicht umsetzbar erweisen, dann wäre der Verzicht auf den Buxtehuder A26-Anschluss die richtige Option. Mit Neu Wulmstorf und Jork gebe es bereits zwei Abfahrten, über die Buxtehude an die Autobahn angeschlossen sei. Darum will der Landkreis die Berufung
Der Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Stade hatte Ende November 2019 nach nur einem Verhandlungstag den Planfeststellungsbeschluss zum K40-Ausbau aufgehoben. Damit wurden die Pläne des Landkreises Stade, dort den Buxtehuder A26-Zubringer zu bauen, zunichte gemacht. Nach Ansicht der Stader Richter hatte der Landkreis nicht ausreichend in Betracht gezogen, ob es nicht doch Alternativen gebe. Die Begründung aus Landkreissicht, dass dass Naturschutzgebiet und der Wachtelkönig, eine andere Trasse ausschließen, sah das Gericht nicht so. Ob es in diesem Bereich östlich Buxtehude überhaupt den Wachtelkönig gebe, sei nicht gesichert. Zudem sei der mögliche Flächenverbrauch im Naturschutzgebiet für eine Umgehung im Vergleich zu dem für Autobahn und Anschlussstelle ausgesprochen gering. Außerdem attestierte das Gericht dem Landkreis, dass er nichts für den Erhalt des Wachtelkönigs getan habe.
Weil die Richter keine Berufung zugelassen hatten, bleibt dem Landkreis nur der Antrag auf Zulassung der Berufung. Wird dem stattgegeben, wird es vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine weitere Verhandlung geben. Wann über die Berufung entschieden wird, steht noch nicht fest. Käme es zu einem zweiten Verfahren, würden bis zum Urteil noch Jahre ins Land gehen.
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