Neuer Online-Service in Buxtehude
Aufgrabungen und verkehrsbehördlichen Anordnungen
nw. Buxtehude. Papierlos, transparent und effizienter. Am 1. August startet die Hansestadt Buxtehude einen neuen Online-Service: Die Beantragung von Aufgrabungen und verkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgt dann über das Webportal www.rosyweb.de.
Eine verkehrsbehördliche Anordnung muss immer dann beantragt werden, sobald sich Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken. Dies gilt auch für Privatpersonen, z.B. bei Umzügen oder Veranstaltungen wie einem Straßenflohmarkt oder Sportfest.
Für die Verlegung von Leitungen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation usw. in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine Aufgrabegenehmigung des Straßenbaulastträgers, in diesem Fall bei der Hansestadt Buxtehude, einzuholen – vor dem Beginn der Bauarbeiten. Grundsätzlich werden Arbeiten in öffentlichen Flächen nur qualifizierten Tiefbauunternehmen gestattet, um einen fach- und sachgerechten Baustandard zu gewährleisten.
„Das gemeinsame Webportal erleichtert das Auftragsmanagement für die Antragsstellenden und innerhalb der Stadtverwaltung verbessern wir dadurch die Zusammenarbeit zwischen der Straßenverkehrsbehörde und dem Tiefbau“, erklärt Marion Ringe aus der Fachgruppe Straßen und Grünanlagen, die die Einführung des Webportals begleitet hat.
Diese Umstellung bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für die Antragstellerinnen und Antragsteller, als auch für die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung:
· Ortsunabhängig können Anträge mit den notwendigen Dokumenten online eingereicht werden, ohne Termin und Wartezeiten.
· Die direkte Online-Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beschleunigt den Bearbeitungsprozess und minimiert Verzögerungen durch Nachfragen seitens der Stadtverwaltung.
· Der individuelle Zugang ermöglicht die Hinterlegung der persönlichen Daten und spart zukünftig Zeit bei der Antragsstellung.
„Durch den mobilen Zugriff auf die Datenbank sind die städtischen Außendienstmitarbeitenden in Echtzeit informiert. Das erleichtert die Kommunikation und schafft im internen Arbeitsprozess wichtige Transparenz“, ergänzt Andreas Wolff von der Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt.
Neu: Gebühren für Aufgrabegenehmigungen
Zukünftig werden für Aufgrabegenehmigungen Gebühren in Höhe von 30 Euro anfallen. Die Kosten für verkehrsbehördliche Anordnungen bleiben unverändert und richten sich nach Dauer und Aufwand, beginnend ab 40 Euro.
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