Die Berufung wurde zugelassen
Ausbau Rübker Straße: Erfolg für Landkreis Stade vor Gericht

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tk. Stade. Etappensieg für den Landkreis Stade Stade in Sachen Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Buxtehuder A26-Zubringer: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Berufung zugelassen und damit die Entscheidung der Stader Verwaltungsrichter in erster Instanz kassiert. 
Das heißt: Über den Planfeststellungsbeschluss, mit dem die K40 zum Buxtehuder Autobahnzubringer umgebaut werden sollte, wird erneut verhandelt. Es ist also in keinster Weise entschieden, ob die Landkreise-Pläne nicht doch noch umgesetzt werden. 

Landrat Michael Roesberg: "Ich fühle mich in meiner Auffassung bestätigt."  Er werde jetzt die Kreispolitik informieren. Die Entscheidung des OVG könnte weitreichende Folgen haben, auch wenn die Verhandlung in zweiter Instanz noch nicht terminiert ist. Der Landrat spricht davon, dass es keinen Grund mehr gebe, die geplanten Baumaßnahmen anzuhalten. Das könnte bedeuten, dass die Vorbereitung der Bauarbeiten beginnen. 

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Stade hatte 2019 den Planfeststellungsbeschluss wegen Mängeln in der Abwägung aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Dagegen hatte der Landkreis Beschwerde beim OVG eingelegt.

Rübker Straße: "Alle Fehler sind heilbar", sagt der Landkreis
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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