Buxtehude: Die Gebührenbescheide für sanierte Straßen werden jetzt verschickt
Kontroverse Diskussion über Straßensanierungen: Anwälte mit unterschiedlicher Sichtweise
tk. Buxtehude. Klemens Kowalski (Die Linke) brachte es auf den Punkt: "Das ist heute Abend keine politische, sondern eine juristische Entscheidung." Es ging um die letzten Gebührenbescheide für Straßensanierungen, die nach der Straßenausbaubeitrags-Satzung fällig werden, die allerdings zum Ende des Jahres aufgehoben wird. Die Fronten im Rat waren verhärtet: Die Stadt beharrt auf den Zahlungen und hatte dafür juristischen Sachverstand eingeholt. Die Bürger, die zahlen müssen, hatten ein Gegengutachten erstellen lassen. Für den Stadt-Juristen ist die Beitragspflicht zwingend, für den Bürger-Anwalt könnte die Satzung auch rückwirkend außer Kraft gesetzt werden. Eine breite Mehrheit im Buxtehuder Rat entschied sich am Montagabend für die Sichtweise des Stadt-Anwalts. Die Gebührenbescheide gehen also raus.
Bereits während der Bürgerfragestunde wurde deutlich, wieviel Emotionen und Zoffpotential in dem Thema steckt. Der Antrag der Grünen, den Anwalt der Bürger, Jan Mittelstein, anzuhören, fand keine Mehrheit. In dessen Gutachten stehe kaum Neues, sagte Bürgermeistern Katja Oldenburg-Schmidt.
Mit profundem juristischen Fachwissen überraschte SPD-Fraktionschefin Astrid Bade ihre Ratskolleginnen und -kollegen. Eine Satzung könne nur dann rückwirkend verändert werden, wenn sie durch eine andere ersetzt werde. "Das ist hier nicht der Fall. Sie wird abgeschafft", so Bade.
Für Michael Lemke kommt die Argumentation des Stadt-Anwalts von Waldhausen einem Totschlag-Argument gleich. Dessen Sichtweise: Wenn die Zahlungen nicht eingefordert werden, würde sich der Rat letztendlich strafbar machen. "Damit wird jede Diskussion abgewürgt", kritisierte Lemke.
Alexander Krause (CDU) mit Blick zu den Bürger: "Tut mir leid, es geht hier nicht ums Wollen." Die Stadt könne nicht anders als die Gelder einzufordern, weil es die Satzung zum Zeitpunkt des Straßenausbaus noch gegeben habe.
Der Antrag der Grünen, die Betroffenen nicht zur Kasse zu bitten, wurde abgelehnt. Dass das der Schlusspunkt war, kann bezweifelt werden. Weil Jurist Mittelstein überzeugt ist, dass es einen einwandfreien Weg zur Gebührenbefreiung gibt, sind Klagen zu erwarten
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