Buxtehude: Neue Betreuungsplätze für Kinder in Sparkassen-Filiale geplant

In der ehemaligen Sparkassenfiliale am Torfweg ensteht eine Großtagespflege für Kitakinder Foto: ab
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Buxtehude plant Groß-Tagespflege für Kinder/ Gebührenerhöhung für Sonderöffnungszeiten

tk. Buxtehude. Der Buxtehuder Jugendhilfeausschuss hat sich während seiner jüngsten Sitzung mit einer Vielzahl von Themen rund um Kita, Krippe, Tageseltern sowie Gebühren für Betreuung beschäftigt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Das dürfte für viele Eltern von Kindergartenkindern neu sein: Der gesetzliche Anspruch von Kindern ab drei Jahren auf einen Betreuungsplatz ist nicht deckungsgleich mit der Beitragsfreiheit. Beitragsfrei ist ein Kitaplatz in Niedersachsen für maximal acht Stunden täglich. Der gesetzliche Anspruch auf Betreuung beträgt aber nur vier Stunden pro Tag.  Folge: Weil die Zahl von Anmeldungen für jetzt kostenfreie Ganztagsplätze zunimmt bzw. noch weiter ansteigen wird, ist in der neuen Buxtehuder Kindergartensatzung geregelt, dass der Bedarf über vier Stunden hinaus im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss. Das Ziel: Berufstätige Eltern, die Ganztagsbetreuung für ihren Nachwuchs benötigen, sollen nicht leer ausgehen, weil andere Eltern, die ihre Kinder nicht zwingend acht Stunden lang betreuen lassen müssen, die Ganztagsplätze belegen. "Wir dürfen nicht vergessen, dass die Vergabe von Kitaplätzen noch immer eine Art Mangelverwaltung ist", sagt Fachgruppenleiterin Andrea Lange-Reichardt.

Weil die Ausschreibung für die Interims-Kitacontainer am Stieglitzweg aufgehoben wurde, sucht die Verwaltung eine Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsplätze anderswo anzubieten. Daher wird jetzt in der ehemaligen Sparkassen-Filiale am Torfweg eine sogenannte Großtagespflege eingerichtet. Die wird aber nicht von Tagesmüttern oder -vätern geleitet, sondern von den Fachkräften, die für die Containerkita eingestellt worden sind.
Immer mehr Kinder werden beinahe das gesamte Jahr in Krippe oder Kita betreut. Anders als in der Schule gibt es für die Jüngsten keine vorgeschriebenen Ferienzeiten. In der neuen Buxtehuder Kindergarten-Satzung wurde daher festgelegt, dass jedes Kind mindestens einmal im Jahr für zwei Wochen Ferien hat. 

Trotz Beitragsfreiheit muss die Betreuung ab der achten Stunde und die Nutzung von Sonderöffnungszeiten (6 bis 7 sowie 17 bis 18 Uhr) bezahlt werden. Die Gebühren steigen für die Sonderöffnung von 25 auf 50 Euro im Monat, für die neunte Betreuungsstunde von 35 auf 50 Euro. Das sei aber immer noch nicht kostendeckend, so Andrea Lange-Reichardt.
Außerdem hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, 200.000 Euro, versehen mit einem Sperrvermerk, in den Haushalt für 2019 einzustellen. Dieser Antrag kam von der Fraktion FDB-BBG/FWG und fand eine Mehrheit. Damit soll unter anderem der Ausbau der Tagespflege gefördert werden. Außerdem wollen Politik und Verwaltung über Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in Krippen und Kitas nachdenken. Wie berichtet, bezahlt Stade als einzige Kommune im Landkreis angehende Erzieher mit einem monatlichen Gehalt von etwas über 1.000 Euro. Ob ein solches Modell für Buxtehude auch in Frage käme, soll diskutiert werden.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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