Buxtehude: Strenge Regeln für städtische Unterkünfte
tk. Buxtehude. Je nach Sichtweise könnte man von sehr strengen oder kuriosen Vorschriften sprechen: In der neuen Satzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Buxtehude, darunter fallen auch die Unterkünfte für Flüchtlinge, steht zum Beispiel, dass Shisa-Kohle nicht auf Herdplatten erwärmt werden darf und Gemeinschaftsräume auch ohne Voranmeldung von der Stadt kontrolliert werden dürfen. "Diese Verbote und Regeln haben vor allem einen Zweck", sagt Susanne Epskamp, in der Stadtverwaltung für die Unterkünfte zuständig, "sie sollen die Sicherheit in Sammelunterkünften für Flüchtlinge erhöhen." Bei dem Feuer in der Containeranlage am Bahnhof Neukloster sei es vor anderthalb reines Glück gewesen, dass es keine Toten und Verletzen gab. "
Die Stadt verfügt derzeit über 95 Wohnungen, sieben Einzelhäuser, zwei Containeranlagen, zwei Holzhaus-Ensembles und zwei größere Gemeinschaftswohnanlagen für Menschen ohne eigenen Wohnsitz. Derzeit leben 540 Geflüchtete in den städtischen Unterkünften. Strenge Vorschriften gelten in den Gemeinschaftsunterkünften seit Jahren. Es sei eine "Gratwanderung" Sicherheit zu gewährleisten und die Rechte Einzelner nicht zu stark zu beschneiden, so Epskamp. Beispiel: Der Anschluss zusätzlicher elektrischer Geräte in den Gemeinschaftsräumen ist verboten. "Ein Toaster ist kein Problem, drei alte Mikrowellen an einem Stromanschluss schon", sagt Susanne Epskamp.
Dass es satzungsgemäß Kontrollen, auch unangemeldet, in den Gemeinschaftsräumen gebe, liege auch daran, dass Buxtehude auf einen permanenten Wachdienst in den Unterkünften verzichte. Den solle es auch in Zukunft nicht geben, so Epskamp.
Dass Verbot von Dauerpartys in den Unterkünften, sei auch im Sinn vieler Bewohner, berichtet Epskap aus der Praxis. Viele der Geflüchteten gingen zu Schule, machten eine Ausbildung oder hätten einen Job. "Die wollen nachts schlafen." Die Regeln sollen vor allem in den Unterkünften greifen, in denen alleinstehende Männer leben.
Die Politik muss die Satzung jetzt noch genehmigen.
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