Neue Gutachten werden erstellt
Buxtehuder A26-Zubringer: Das hat der Landkreis jetzt vor

Es bleibt dabei: Buxtehude soll einen eigenen Autobahn-Zubringer erhalten | Foto: jd
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Die Rübker Straße (K40) bleibt im Rennen: Der Landkreis Stade will weiter an dem umstrittenen Ausbau der Rübker Straße als Buxtehuder Zubringer für die Autobahn 26 festhalten. "Buxtehude muss eine Anbindung erhalten - ohne Wenn und Aber", hat Landrat Kai Seefried (CDU) jetzt erklärt. Der Chef im Stader Kreishaus hatte nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zunächst keine inhaltliche Bewertung abgegeben. Nach Konsultation der Fachleute in seinem Haus sowie der Anwälte steht für Seefried fest: Die von den Lüneburger Richtern für "rechtswidrig und nicht vollziehbar" erklärten Planungen sollen nachgebessert werden.

A26-Zubringer Rübker Straße: Das sind die Fehler bei den Planungen

Planungen werden extern vergeben

Allerdings wird diese Aufgabe nicht das personell stark geschwächte Amt für Kreisstraßen übernehmen. Das Projektmanagement für den neuen Anlauf bei den K40-Planungen soll extern ausgeschrieben werden. "Wir haben uns entschieden, mit neuen Planern und auch neuen Gutachtern zu arbeiten", sagt Seefried. Damit könne auch eine frische Sichtweise in das Verfahren eingebracht werden. "Wir haben so auch die Chance, neues Vertrauen bei allen Beteiligten aufzubauen."

Es bleibt dabei: Buxtehude soll eigenen Autobahnanschluss erhalten

An Rübker Straße wird festgehalten

Seefried betont, dass zunächst die vom Gericht aufgetragenen Nachbesserungen - etwa bei der Gestaltung der Anwohnerstraßen und beim Lärmschutz - angegangen werden müssen. Erst wenn die Gutachten ergeben würden, dass es keine Lösungen für die vom OVG gerügten Punkte gibt, könne statt des Ausbaus der Rübker Straße eine andere Variante wie die "kleine Umgehung" ab dem Ostmoor-Kreisel in Erwägung gezogen werden. "Nach Auffassung unseres Anwaltes gibt das Lüneburger Urteil keine Rechtfertigung dafür her, die Pläne für die Rübker Straße zu diesem Zeitpunkt fallen zu lassen und stattdessen mit der Umgehung zu planen", so Seefried. Folglich werde zunächst weiter das Ziel verfolgt, die Rübker Straße auszubauen.

Der Landrat hat für das weitere Verfahren vier Schritte genannt:

1. Ausschreibung
Die externe Projektsteuerung soll aufzeigen, welcher konkrete Nachbesserungsbedarf bei den Planungen für die Rübker Straße besteht. Auf dieser Basis werden die Ausschreibungsunterlagen für die Planer und Gutachter erstellt.

2. Vorbereitungen für die Planungen
Für die Rübker Straße wird eine komplett neue Verkehrsprognose mit einem Prognosehorizont für das Jahr 2030 erstellt. Die Zahlen zur künftigen Verkehrsbelastung sind nach Ansicht von Seefried in der alten Prognose viel zu hoch. Die neue Prognose soll die Grundlage für das spätere Lärmgutachten sowie die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee bilden. 

3. Überplanungsphase
Hier wird es konkret: Es geht um die einzelnen baulichen Anpassungen, die sich aus der Verkehrsprognose ergeben und die laut Urteil vorzunehmen sind. Der Landrat nennt dazu folgende Stichworte: Anliegerstraßen, Straßenbreite, Wendemöglichkeiten, Lärmschutzwände und Parkplatzsituation - wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Für die zu überarbeitenden Planungen muss u.a. eine neue schalltechnische Untersuchung erfolgen, bei der es auch um den Baulärm geht sowie die Maßnahmen, um diesen zu mindern. Verschiedene Unterlagen - etwa zu den Umweltbelangen - müssen ergänzt und aktualisiert werden. Das gilt auch für den Vergleich der möglichen Varianten. Bei der Variante "Umgehung" ist der notwendige Lärmschutz zu untersuchen. Außerdem ist eine neue Kostenschätzung aufzustellen.

Rübker Straße: Planungsmängel können behoben werden

"Was wir auf jeden Fall vermeiden wollen, ist neue Betroffenheiten zu schaffen", sagt Seefried. Es gebe vier Kläger, die betroffen sind. Gegenüber allen anderen Anwohnern der Rübker Straße hätten die Planungen für die Rübker Straße Bestandskraft - mit Ausnahme der Punkte, bei denen nachgebessert werden muss. Um nicht die Tür für weitere Klagen zu öffnen, soll bei der Wiederaufnahme der Planungen im Rahmen eines sogenannten Ergänzungsverfahrens tunlichst vermieden werden, dass weitere Bewohner der Rübker Straße Einwände erheben können und womöglich vor Gericht ziehen. Bleibt man bei den Ergänzungsplanungen im abgesteckten Rahmen, können nur die jetzigen vier Kläger erneut ein Gerichtsverfahren anstrengen. 

4. Einleitung des Ergänzungsverfahrens 
Sind alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, werden diese abschließend bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Die Behörde führt dann ein formelles Ergänzungsverfahren durch. Dieses kann bereits parallel zur Überplanungsphase in die Wege geleitet werden, um die zeitlichen Abläufe zu straffen. Landrat Seefried hütet sich davor, einen Zeitplan für die einzelnen Phasen zu nennen. Es gebe zu viele Faktoren, die Einfluss auf die zeitliche Umsetzung hätten. Als Beispiel nennt er die Gutachter. Je nach deren Auslastung könne es hier zu Verzögerungen kommen.

Seefried betont noch einmal:  "Notwendig bleibt eine enge Abstimmung mit der Hansestadt Buxtehude." Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass die Stadt prüft, inwieweit noch flankierende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung denkbar sind. Der Landkreis und auch die Stadt seien sich einig, so der Landrat: "Ein Autobahnanschluss für Buxtehude ist einfach erforderlich."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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