Katastrophenschutz
CDU fordert gerechte Behandlung der freiwilligen Helfer
Der eine bekommt Lohnfortzahlung, der andere nicht. Der eine wird für Lehrgänge freigestellt, der andere nicht - über die Ungleichbehandlung von ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz hatten sich im vergangenen Jahr die Mitglieder der DLRG Horneburg/Altes Land und weitere Ehrenamtler mit der CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter bei ihrer "Buttertour" ausgetauscht.
Unter anderem aufgrund dieses Gespräches hat sich die CDU-Landtagsfraktion entschlossen, für eine faire Behandlung dieser Ehrenamtlichen einzusetzen, und hat deshalb gestern einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als Helfergleichstellungsgesetz, vorgelegt.
Feuerwehrkameraden werden anders behandelt als andere ehrenamtliche Rettungsdienstmitarbeiter
"Es besteht derzeit eine Ungleichheit bei den Freistellungsmöglichkeiten zwischen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. Unser Gesetzesentwurf strebt eine Angleichung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden", erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Innenausschuss Alexander Wille.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll eine umfassendere Freistellung von ehrenamtlichen Katastrophenschützern und Rettungsdienstmitarbeitern von ihren Arbeitsverpflichtungen ermöglichen. Durch die Anpassungen sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schulungsveranstaltungen sowie Perso-nen, die von niedersächsischen Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.
"Insgesamt strebt die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzesentwurf eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Katastrophenschutzes an und setzt sich entschieden für die Anerkennung und Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit dieser engagierten Bürgerinnen und Bürger ein", so die Landtagsabgeordnete und Mitglied im Innenausschuss Birgit Butter.
Die Rede von Birgit Butter
Diese Rede hat Birgit Butter in Hannover gehalten:
Gleicher Einsatz – gleiche Regeln,
so kurz und knapp kann man die Helfergleichstellung zusammenfassen.
Zu Recht ist die Helfergleichstellung immer wieder Thema unter ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen wie dem DRK oder dem DLRG. Denn das Ehrenamt steht im Bevölkerungsschutz auf ganz unterschiedlichen gesetzlichen Füßen.
Über 90 Prozent des Bevölkerungsschutzes wird in Deutschland durch Ehrenamtliche getragen. In Krisenlagen sind Ehrenamtliche aus verschiedenen Organisationen oft gemeinsam im Einsatz. Jedoch variieren die Rahmenbedingungen für diese ehrenamtlichen Einsätze je nach Einsatzorganisation und sogar nach Bundesland.
Gleicher Einsatz – gleiche Regeln?
Nein. Die gibt es bislang in Niedersachsen nicht. Denn: Bei Einsätzen gibt es bislang keine Lohnfortzahlung für die ehrenamtlichen Retter. Das führt dazu, dass sich der DLRGler für denselben Einsatz bei mangelnder Freistellung sogar Urlaub nehmen muss, während sein Kollege am Nachbarschreibtisch Lohnfortzahlung bekommt – denn dieser ist Feuerwehrkamerad.
Wer bei der Feuerwehr oder beim THW während der Arbeitszeit im Einsatz ist, bekommt also trotzdem seinen Lohn. Auch für Lehrgänge müssen die Arbeitgeber die Mitglieder freistellen, für den Dienstausfall werden sie vom Staat entschädigt.
Helfer ist also nicht gleich Helfer!
Aber, meine Damen und Herren, eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt darf es nicht geben!
Diese Gerechtigkeitslücke, die vollkommen zurecht die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern frustriert, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen der ehrenamtlichen Hilfeleistung ist eine Helfergleichstellung unerlässlich.
Gleicher Einsatz – gleiche Regeln!
Welche Änderungen die CDU hierzu in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorsieht, hat mein Kollege Wille ausführlich dargelegt.
Damit kommt die CDU der vielfachen Forderung nach, dass alle Einsatzkräfte, egal ob anerkannte Hilfsorganisation, Feuerwehr oder THW die gleichen Rechte im Einsatz bekommen.
Frau Ministerin, Sie haben nun auch persönlich im Gespräch mit meiner Ortsgruppe der DLRG Horneburg/Altes Land erfahren, wie wichtig der Einsatz der DLRG unter anderem im Katastrophenfall im engen Zusammenspiel mit der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk ist – so geschehen beim jüngsten Hochwasser.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass ich als örtliche Abgeordnete erst im Nachhinein aus der Zeitung von ihrer Besuch erfahren habe. Denn: Soweit scheinen wir gar nicht auseinander zu liegen.
Allerdings - in einem unterscheiden wir uns:
Frau Ministerin, Sie reden – wir machen!
Meine Damen und Herren,
lassen Sie uns für unsere Ehrenamtler mehr tun als sie in Sonntagsreden zu loben und zu feiern.
Lassen Sie uns für unsere Ehrenamtler mehr tun als ihnen mit dem 5. Dezember einen Tag zu widmen.
Lassen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam zeigen, wie viel uns das Ehrenamt wirklich wert ist!
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