Der Buxtehuder Rat meint es ernst: Die Suche nach dem "Maulwurf"

Tröstlich für den "Maulwurf": Knast droht (noch) nicht Foto: Polizei/archiv
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Wer redet, wird bestraft / Immerhin: Knast droht nicht

Buxtehude. "Kommissarin Katja ermittelt" wäre ein schöner Titel, wenn es eine Krimiserie wäre. Oder - wenn mehr Wert auf Action gelegt wird: "Wer ist der Maulwurf? Showdown im Stadthaus".

Es ist in Buxtehude aber kein fiktiver Polit-Krimi, sondern lokalpolitische Realität, die sich hinter den fantasievollen Titeln verbirgt. Im bürokratischen Deutsch heißt das: "Es sind weitere Ermittlungen vom Organ Bürgermeisterin durchzuführen." Das soll am Montag, 5. November, beschlossen werden. Die Sitzung im Stadthaus beginnt um 19 Uhr.
Und darum geht es: Drei Fraktionen, SPD, CDU sowie FDP-BBG/FWG, haben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Unbekannt beantragt. Aus dem nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss (VA) hat jemand "gequatscht" und das Ganze auf der Facebook-Seite der Grünen veröffentlicht. Dieser Jemand ist nach politischer Mehrheitsmeinung mutmaßlich der grüne Co-Fraktionschef Michael Lemke (das WOCHENBLATT berichtete). Es ging übrigens um die Jahre zurückliegende Schlammbagger-Aktion am Viver. 
Die drei Fraktionen meinen es offenbar ernst: Am Montag wird der Rat über ihren Antrag abstimmen. Die Verwaltung hat daher eine Vorlage geschrieben, wie ein solches Verfahren  abläuft. Die gute Nachricht für den mutmaßlichen Delinquenten: Knast droht nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung habe, nach rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung, keine Aussicht auf Erfolg.

So ist der Ablauf: Wenn der Rat das Ordnungswidrigkeitsverfahren auf den Weg bringt, ermittelt die Bürgermeisterin. Sie legt ihre Ergebnisse dem Rat vor. Es muss dabei feststehen, dass einer konkreten Person die Vorwürfe nachgewiesen werden können. Dann kommt wieder der Rat als Entscheider ins Spiel. Der bestimmt, wie es weitergeht. Das Verfahren kann eingestellt werden oder der Rat legt eine Geldbuße fest. Laut Verwaltungsvorlage sind das mindestens fünf und höchstens - im Fall von nachgewiesenem Vorsatz - 1.000 Euro. Bei "Fahrlässigkeit" gibt es Strafrabatt: maximal 500 Euro.
Die, nennen wir es Vorermittlungen der Stadtverwaltung, machen deutlich: Die beamteten Spürnasen sind dem Maulwurf auf den Fersen. "Aufgrund der Veröffentlichung auf der Facebook-Seite des Ortsverbandes der Partei Bündnis 90/Die Grünen liegt es nahe, dass ein Ratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die bestehende Verschwiegenheitspflicht verletzt hat", so der O-Ton der Verwaltungsvorlage.

Außerdem, derlei Verfahren haben meist auch die Aufgabe der Abschreckung von Nachahmungstätern, wird detailreich erklärt: "Wer redet, handelt rechtswidrig und vorsätzlich, weil die Preisgabe von nicht-öffentlichen Informationen vom Übeltäter in dem Bewusstsein erfolge, dass dieses Geheimwissen an Dritte weiterverbreitet werden soll." Das sitzt!
Angesichts dieser offensichtlichen Delikt-Schwere habe ich über eine Selbstanzeige wegen Mittäterschaft in vielen anderen Fällen nachgedacht, denn als Redakteur verleite ich andere, aus nicht-öffentlichen Sitzungen zu plaudern - und das mit der festen Absicht, darüber auch noch öffentlich zu berichten. 
Tom Kreib

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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