Der Knaller! Vögel werden aus Vogelschutzgebiet verscheucht

An Spitzentagen bevölkern weit mehr als 100.000 Gänse die Kehdinger Marsch | Foto: H.J. Schaffhäuser
  • An Spitzentagen bevölkern weit mehr als 100.000 Gänse die Kehdinger Marsch
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bc. Stade/Nordkehdingen. Naturschutz light! Weich gespülte Verordnung! Kontraproduktiv! Naturschützer haben so ihre Probleme mit der überarbeiteten Verordnung für das geplante Landschaftsschutzgebiet (LSG) Kehdinger Marsch. So soll der Einsatz von Pflanzenschutzmittel doch wieder erlaubt werden, alle drei Jahre dürfe der Landwirt sein Grünland erneuern. Ob dann noch ein artenreiches Grünland entstehen kann? Fraglich. Für manch Naturschützer aber der größte Hammer: Vögel sollen künftig u.a. mit Knallgeräuschen verscheucht werden dürfen! In Fachkreisen Vergrämung genannt. Wohlgemerkt in einem EU-Vogelschutzgebiet, welches die Kehdinger Marsch seit 2001 ist.

„Ich habe große Zweifel, dass der Zweck des Vogelschutzes noch erfüllt wird“, sagt Dr. Uwe Lampe (SPD), beratendes Mitglied im Kreis-Umweltausschuss, der am Mittwoch mehr als vier Stunden über die neue LSG-Verordnung diskutierte. SPD-Mann Kersten Schröder-Doms sagte: „Das ist hart an der Grenze zu dem, was noch unter der Überschrift Naturschutz durchgeht.“ Thomas Kruse von der Kreisgruppe des Umweltverbandes BUND meldete sich aus dem Publikum: „Ich halte diese Verordnung weder fachlich noch juristisch für tragfähig.“ Sabine Washof vom BUND merkte an: „Vergrämung bedeutet, dass die Vögel mehr Energie verbrauchen und noch mehr fressen."

Genau das ist nämlich das Problem vieler Landwirte. Die Gänse-Population hat über die Jahre stetig zugenommen. 2014 bevölkerten an Spitzentagen bis zu 130.000 Nonnengänse die Felder, fressen sie teilweise ratzeputz kahl. Christiane von der Decken (CDU), Bürgermeisterin aus Krummendeich, Ausschuss-Mitglied und selbst in der Landwirtschaft verwurzelt, äußerte sich dazu: Die Kehdinger hätten die Hoffnung, dass sich durch die Vergrämung die Vögel nicht mehr auf die Ackerflächen setzen, um das frische Saatgut wegzufressen, sondern auf die öffentlichen Grünflächen. Es gehe nicht um eine mutwillige Vergrämung, nur um die Abwehr von Fraßschäden.

„Man hätte die Naturschutzverbände zu der neuen Fassung der Verordnung anhören müssen“, kritisierte Lampe. Im vorigen Entwurf sei von Vergrämung keine Rede gewesen. Bis zur finalen Sitzung am Montag im Kreistag soll die Kreisverwaltung nun rechtlich klären, ob die Pläne neu hätten ausgelegt werden müssen.

Trotz aller Kritik zeichnet sich eine politische Mehrheit (CDU, SPD, Wählergemeinschaft) für die neue LSG-Verordnung ab. Die eine Wahrheit gibt es ohnehin nicht. Es musste ein Kompromiss her.

Großes Lob erhielt daher Dr. Uwe Andreas, Leiter des Naturschutzamtes, für seine Bemühungen, die Landwirte - immerhin 90 Vollerwerbsbetriebe in dem ca. 6.600 Hektar großen Schutzgebiet - mit ins Boot zu holen. In einer Übersicht erläuterte er die Verbote, stellte aber auch die - von Naturschützern teilweise kritisierten - Freistellungen gegenüber. In vielen Punkten konnte Andreas Einigung erzielen. In einigen gab es trotzdem noch Kontra von Seiten der Landwirtschaft.

Wie zum Beispiel beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln: Generell ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten, da sonst die Pflanzen für die Insekten fehlen, die für die schützenswerten Vogelarten (u.a. Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel) für die Aufzucht der Küken lebensnotwendig sind.

Das Naturschutzamt lockerte das Verbot nun insofern, dass die Landwirte theoretisch alle drei Jahre außerhalb der Brut- und Setzzeit auf Grünflächen spritzen dürfen (mit Ausnahme von Insektiziden), um die sogenannten Beikräuter zu bekämpfen. Giftige Pflanzen dürfen weiterhin bekämpft werden.

Auf den Haken wies Gerd Lange von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. In einer Stellungnahme schreibt er: „Flächen in Landschaftsschutzgebieten sind von der Förderung in Agrarumweltmaßnahmen (AUM) ausgeschlossen, wenn generelle Verbote hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen.“

Das heißt: Einige Kehdinger Landwirte fürchten nun, dass sie für ihre freiwilligen AUM - also z.B. für den freiwilligen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel - keine Zuschüsse mehr erhalten. Knapp 500 von 2.375 Hektar Land wären betroffen. Immerhin fließen insgesamt über eine Mio. Euro aus diesem Fördertopf jedes Jahr ins Gebiet. Bis zum Kreistag soll die Kreisverwaltung nun klären, inwieweit diese AUM nicht mehr kompatibel mit der LSG-Verordnung sind und was Landwirte für Alternativen hätten. Dr. Uwe Andreas sagte dazu: „Eine generelle Freigabe von Pflanzenschutzmitteln wäre naturschutzfachlich nicht begründbar.“ Dann wäre die Verordnung rechtlich angreifbar, so Andreas.

Auf Vorschlag von CDU-Mann Kai Seefried soll bis Montag außerdem geklärt werden, ob der Einsatz von Herbiziden partiell erlaubt werden kann, sofern die Gänse die Felder komplett kahl gefressen haben. Der Einsatz von Herbiziden unterstützt das schnelle Wachstum der guten Futtergräser.

Dr. Uwe Andreas unterstrich mehrfach in der Sitzung, dass mit der Verordnung lediglich der sogenannte Grundschutz sichergestellt werde, um „so den speziellen Erhaltungszielen in der Kehdinger Marsch gerecht zu werden“. Alles weitere müsste im Dialog mit den Landwirten geklärt werden, sprich in Managementplänen, in denen es um konkrete Naturschutzmaßnahmen auf den privaten Flächen gehe. Kreisbaurat und Umweltdezernent Hans-Hermann Bode betonte: „Naturschutzmaßnahmen auf privaten Flächen können nur im Einvernehmen mit den Eigentümern durchgeführt werden.“ Jetzt fange die Arbeit erst richtig an.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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