Nach Gerichtserfolg für den Landkreis Stade
Die BI Rübker Straße kämpft weiter
tk. Buxtehude. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Weg für eine Verhandlung in zweiter Instanz zum Ausbau der Rübker Straße zum Buxtehuder A26-Zubringer freigemacht. Anders als die Richter am Stader Verwaltungsgericht gehen die Lüneburger Richter davon aus, dass Fehler in der Landkreisplanung zu beheben wären.
"Die Entscheidung jetzt hat uns nicht vollkommen überrascht", sagt Ulrich Felgentreu, Sprecher der BI Rübker Straße. Felgentreu zieht einen Vergleich zum Fußball: Der Videoschiedsrichter habe in letzter Sekunde zu Ungunsten der BI entschieden und jetzt gehe es in die Verlängerung. Die BI bleibt kämpferisch und optimistisch. Denn: "In Stade ist nicht nur ein Fehler, sondern sind viele Fehler gerügt worden", so Felgentreu. In der Summe müsse das dazu führen, dass der Ausbau der K40 nicht realisiert werden könne. Wenn jetzt in Lüneburg in der zweiten Instanz über den Planfeststellungsbeschluss entschieden werde, dann würden auch diese Planungsfehler des Landkreises eine Rolle spielen. Insofern bleibe die BI samt ihrer Anwälte optimistisch.
Was den Gegnern des Ausbaus allerdings sauer aufstößt: Die Ankündigung durch Landrat Michael Roesberg, dass es jetzt keinen Grund mehr gebe, die Arbeiten aufzuhalten. "Was soll das konkret heißen?", fragt Felgenteu. Werden jetzt Bäume zur Vorbereitung gefällt, kauft der Landkreis die erforderlichen Grundstücke und Häuser auf? Fakt ist: Wenn der Landkreis mit vorbereitenden Arbeiten beginnt, wird der BI sofort einen Eilantrag stellen, um das zu verhindern.
Es ist durchaus realistisch, dass der juristische Streit um den Ausbau der Rübker Straße die Gerichte noch lange beschäftigen wird. Sollte die BI in zweiter Instanz vor dem OVG unterliegen, würde sie mit Sicherheit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Das hätte zumindest für einen der am Verfahren Beteiligten einen echten Vorteil: Klaus Füßer, der Rechtsanwalt des Landkreises, hat seine Kanzlei in Leipzig. Für Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt kommt das OVG-Urteil nicht überraschend. Das Stader Urteil sei eine "interessante Rechtsauffassung" gewesen, die jetzt vom OVG vom Tisch gewischt worden sei. Jetzt sind "die Dinge wieder auf der Spur".
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