Es muss gezahlt werden: Streit über die letzten Gebühren für Straßensanierungen
Verzicht auf Anwohnerbeiträge zur Straßensanierung wäre ein Rechtsverstoß
tk. Buxtehude. Fakten gegen Emotionen: Auf diesen Nenner lässt sich die Sitzung des Buxtehuder Bauausschusses bringen, bei der über die letzten Gebührenbescheide für die zum Jahresende abgeschaffte Straßenausbau-Beitragssatzung gestritten wurde. Betroffen sind davon die Anwohner aus der Goethestraße und dem Hermann-Löns-Weg. Forderung in Teilen der Politik: Auf diese Gelder verzichten und die Bürger nicht zur Kasse bitten. Die Stadtverwaltung hatte ihren Fachanwalt, Dr. J. Christian von Waldthausen, zur Sitzung eingeladen. Und der erteilte diesem Ansinnen eine klare Absage: "Der Rat würde sich der Untreue schuldig machen."
Die Argumentation des Spezialisten für Gebührenrecht: "Wenn es eine Gebührensatzung gibt, dann muss diese auch angewendet werden und das ohne jede Ausnahmeregelung." Der Grund: Der Rat ist genauso wie die Stadtverwaltung in der gesetzlichen Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Beide stehen, so der juristische Ausdruck, in der Vermögensbetreuungspflicht. Einfach formuliert: Sie dürfen nicht auf Einnahmen verzichten, wenn die durch eine gültige Satzung fällig werden. "Das wäre ein garantierter Rechtsverstoß", so von Waldthausen.
Die Idee der Grünen, eine Aufhebungssatzung aufzustellen, die die Betroffenen von den Zahlungen verschont, wäre laut Waldthausen ein solcher Verstoß. Genauso wenig sei es möglich, einfach keine Gebührenbescheide für die Straßensanierungen zu verschicken.
Die Anlieger, von denen viele zur Sitzung gekommen waren, hörten diesen Erklärungen zähneknirschend zu. In der Bürgerfragestunde wurde Kritik am mangelhaften Ausbauzustand und fehlender Transparenz während der Maßnahme laut. Eine Anwohnerin merkte zudem an, dass der Gebührenstreit für die Stadt schlechte PR sei. Der Erste Stadtrat Michael Nyveld konnte den Unmut verstehen ging aber offensiv mit der Kritik und auch der Androhung von Klagen um: "Das ist ihr gutes Recht."
Der Antrag der BBG/FWG-FDP die Gebührenbescheide vorerst nicht zu verschicken wurde genauso wie das Ansinnen der Grünen, ein neues Gutachten zu erstellen, dass Wege zum Gebührenverzicht aufzeigt, abgelehnt. Vor Weihnachten werden die Betroffenen daher unerfreuliche Post von der Stadt bekommen. Horst Subei (SPD) forderte von der Verwaltung eine "höchst großzügige Regelung bei möglichen Stundungen" und dabei möglichst den Verzicht auf eine höhere Verzinsung.
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