Fraktionen nur noch ab drei Ratsmitgliedern? Kleine Parteien protestieren
tk. Buxtehude. Die schwarz-rote Landesregierung will die kleinen Fraktionen in den kommunalen Parlamenten schwächen, befürchten die beiden Buxtehuder Ratsherren André Grote (FDP) und Benjamin Koch-Böhnke (Linke). Die niedersächsische "GroKo" hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Mindestgröße, um einen Fraktionsstatus in Räten zu bekommen, bei drei liegen soll. Bislang waren zwei Gewählte ausreichend.
André Grote: "Für kleine Parteien ist es schon schwierig, zwei Mandate zu erringen." "Die beiden Großen wollen ihre Macht zementieren", kritisiert Benjamin Koch-Böhnke.
Würde diese Änderung greifen, wären die Folgen für kleine Parteien in der Tat gravierend. Sie würden Rechte verlieren. Beispiele: Nur eine Fraktion kann in allen Fachausschüssen vertreten sein. Ein Einzelkämpfer hat in nur einem einzigen Fachausschuss ein Grundmandat ohne Stimmrecht. Und: Im nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss (VA) sind grundsätzlich nur Fraktionen vertreten.
Einschränkung: Wer mit nur zwei Vertretern zwar eine Fraktion bildet, hat dort nur ein Grundmandat. Das ist in Buxtehude bei der Fraktion der Linken der Fall. Die FDP hatte sich nach der jüngsten Kommunalwahl mit der BBG/FWF zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen und verfügt im VA daher über eine Stimme.
Die beiden Ratspolitiker befürchten, dass die Politikverdrossenheit steige, wenn die Vielfalt bei der politischen Entscheidungsfindung in den Räten abnehme.
Grote und Koch-Böhnke appellieren an CDU und SPD in Hannover: "Lassen Sie von Ihren Plänen ab!" Die SPD nehmen sie mit den Worten von Willy Brand in die Pflicht. "Besser 'mehr Demokratie wagen' als sie schrittweise abbauen."
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.