Gebühren für Tagespflege in Buxtehude: Geld zurück für (wenige) Eltern
tk. Buxtehude. Schritt eins zu einer neuen Satzung für die Kindertagespflege in Buxtehude ist getan: Der Jugendhilfeausschuss hat am Mittwochabend einige kleine Änderungen bei den Gebühren einstimmig beschlossen.
Der Grund: Zwei Eltern hatten gegen ihre Gebührenbescheide geklagt. Das Verwaltungsgericht Stade hatte dabei festgestellt, dass einige wenige Eltern in den vergangenen vier Jahren zu viel pro Kind und Betreuungsstunde gezahlt hatten. Jugendamtsleiterin Andrea Lange-Reichardt erklärte den Ausschussmitgliedern, dass es bei den zu viel gezahlten Summen um Beträge von einem bis 70 Cent pro Betreuungsstunde gegangen sei. Diese zuviel gezahlten Beträge hätten auch nur Beitragsstufen betroffen, denen ein höheres Einkommen zu Grunde liege.
Verwaltung und Ausschuss haben einstimmig eine unbürokratische Regelung für diese Betroffenen beschlossen: Sie bekommen Post von der Stadt und können die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Für die kommenden vier Jahre hat der Ausschuss jeweils 25.000 Euro für die Rückzahlung bereitgestellt.
Eine schnelle Entscheidung über die jetzt gerichtsfesten Beiträge war wichtig, weil Buxtehude aufgrund der monierten Gebühren in den vergangenen Wochen keine Gebührenbescheide über die Kindertagespflege ausstellen konnte.
Diese Veränderung ist nur der erste Schritt. Gegen die gesamte Satzung läuft ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Die Stadt will erst abwarten, welche Hinweise das OVG zur Satzung gibt, bevor sie komplett überarbeitet wird. Wann das sein wird, stehe noch nicht fest, so Andrea Lange-Reichardt.
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