Keine Strafe für den "Maulwurf" aus dem Buxtehuder Rat
Stadtverwaltung schlägt Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor
tk. Buxtehude. Die Buxtehuder Stadtverwaltung schlägt vor, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht eingestellt wird. Darüber wird der Rat am Montag, 18. Februar, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Es gebe keinen Tatverdacht gegen eine konkrete Person, steht in der Verwaltungsvorlage. Das, was das WOCHENBLATT die "Buxtehuder Maulwurfsuche" genannt hat, endet weniger spektakulär, als es der Anfang vermuten ließ. Sprich: Viel Rauch um nichts.
Rückblick: Im September hatten sich der grüne Fraktionschef Michael Lemke und Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss (VA) gezofft. Es ging um die Jahre zurückliegende Schlammbagger-Aktion am Viver. Kurz darauf wurde darüber auf der Facebook-Seite der Grünen berichtet. Lemke war jedoch nicht der Autor. Und die vermeintlichen Fakten stimmten hinten und vorne nicht. Der Post wurde wieder gelöscht und Co-Fraktionschefin Bettina Priebe entschuldigte sich in einer nicht-öffentlichen Ratssitzung. Damit hätte das Thema eigentlich erledigt sein müssen. War es aber nicht.
CDU, SPD sowie FDP-BBG/FWG verlangten das offizielle Verfahren - also ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Das hatte der Rat Anfang November eingeleitet.
Die Verwaltungsvorlage, die jetzt den "Freispruch" fordert, listet auf, was unternommen wurde, um den Maulwurf zu finden.
So sind zum Beispiel am 20. November drei Zeugen persönlich "vernommen" (O-Ton) worden. Nach unbestätigten WOCHENBLATT-Informationen soll es sich dabei ausschließlich um Politiker bzw. Mitglieder der Grünen gehandelt haben. Ein Grüner, mutmaßlich der Autor des Facebook-Posts, habe sich dabei in Widersprüche verwickelt. Er habe am Tag nach der VA-Sitzung Informationen vom Landkreis zu diesem Thema erhalten. Die "Stadthaus-Detektive" konnten das aber aufgrund ihrer Recherche im Stader Kreishaus widerlegen.
Als Fazit stellen sie fest: Die Nachricht auf Facebook wurde von einem der Befragten veröffentlicht. Dessen Aussagen seien "wenig plausibel, zum Teil widersprüchlich, detailarm und in der Gesamtschau seines Aussageverhaltens als unglaubhaft zu bewerten". Die Vernehmer in der Stadtverwaltung setzen unverdrossen weiter nach. Ergebnis: Das Gespräch mit der Kreisverwaltung sei später erfolgt. Und schließlich: "Er, der Zeuge, habe sich das einfach so vorgestellt." Weitere Nachfragen soll er mit Hinweis auf seine Privatsphäre verweigert haben, so die Verfasser der Verwaltungsvorlage. Weil auch die beiden anderen Befragten nichts Klärendes beizutragen hatten, endet das Verfahren ohne Bußgeldbescheid gegen den oder die Unbekannten - und zwar "aufgrund der Unschuldsvermutung". Der Leitsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) gilt erfreulicherweise auch im Buxtehuder Stadthaus.
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