Klage-Erfolg für Stader Eltern vor dem Gericht
Landkreis muss überhöhte Betreuungs-Beträge in der Kindertagespflege erstatten
tk. Stade. Aktueller Erfolg für Eltern aus dem Landkreis Stade: 14 Kläger haben vor dem Verwaltungsgericht Stade jetzt einen Sieg gegen den Landkreis errungen, teilt Rechtsanwältin Angela Heinssen mit. Es ging dabei um zu hohe Elternbeiträge in der Kindertagespflege. Die Rechtsanwältin aus Guderhandviertel hat zwölf Kläger vertreten. Die Juristin ist unter anderem Vorstandsmitglied der Bundeselternvertretung der Kindergarteneltern und vertritt bundesweit die Interessen von Eltern in Sachen Kinderbetreuung.
Der Landkreis müsse laut Heinssen jetzt den Eltern zu viel gezahlte Beträge von 1.500 bis hin zu 3.000 Euro zurückzahlen. Bislang hatte der Landkreis die Erstattung verweigert.
Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte bereits 2013 festgestellt, dass Eltern zuviel für die Betreuung ihrer Kinder in der Tagespflege gezahlt haben. Damit war die Kindertagespflegesatzung des Landkreises hinfällig und wurde geändert. Die Kreisverwaltung hat jedoch nicht die überhöhten Beiträge erstatten.
Das hält das Verwaltungsgericht Stade laut Angela Heinssen für rechtswidrig und hob die Bescheide auf. Der Landkreis solle jetzt verpflichtet sein, das Geld zu erstatten.
Angela Heinssen weist darauf hin, dass es mehrere Hundert Eltern seien, die in den Jahren 2009 bis 2013 überhöhte Summen gezahlt hätten. Auch die könnten nach dem Urteil einen Erstattungsantrag stellen. Die Gesamtsumme der möglichen Forderungen belaufe sich nach Ansicht der Anwältin dabei auf mehrere Hunderttausend Euro.
Welche Auswirkungen das Urteil habe, müsse jetzt abgewartet werden, sagt Landkreis-Sprecher Christian Schmidt. Ebenso sei unklar, wie viele Eltern einen Anspruch auf Erstattung hätten.
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