Knappes Bauland in Buxtehude: Mehr Lücken nutzen?
tk. Buxtehude. Der LBS Immobilienatlas 2014 spricht eine deutliche Sprache: Der Preis für Etagenwohnungen im Bestand in Buxtehude ist von 2013 bis 2014 um 11,1 Prozent gestiegen. Der Preis für eine solche Wohnung beträgt im Durchschnitt 1.504 Euro pro Quadratmeter. Weil stadtnahes Wohnen im Grünen nichts an Attraktivität eingebüßt hat, ist der Quadratmeterpreis für die wenigen und begehrten Neubau-Wohnungen im Buxtehuder Umfeld sogar um 16,7 Prozent gestiegen. Warum wird das Potenzial freier und theoretisch bebauerer Flächen in der Innenstadt und den Ortschaften nicht stärker genutzt?
Buxtehudes Stadtbaurat Michael Nyveld sieht die Estestadt sogar schon deutlich weiter vorne als andere Kommunen: Es gibt ein Verzeichnis von Flächen, die das Potenzial der innerstädtischen Verdichtung haben. Dieses Kataster kennt die Politik. Eine konkrete Planung, wann welche Grundstücke in Angriff genommen werden, gibt es aber noch nicht.
Das Kuriose an der Situation: Es könnte durchaus sein. dass ein Grundeigentümer, dessen Flächen im Verdichtungs-Kataster liegen, jetzt eine Bauvoranfrage stellt, die abgelehnt wird. Denn: Für das Gros der Flächen gibt es kein Planungsrecht. Um Fragen der Erschließung, und Konflikte mit Anliegern zu verhindern, müsse Stück für Stück Planungsrecht erst hergestellt werden, erklärt Nyveld.
Einen Fahrplan wann das geschehen soll, gibt es noch nicht. Andere Themen hätten die Innenstadt-Verdichtung überlagert, erklärt Buxtehudes Stadtbaurat. Weil die größte ins Visier genommene Neubaufläche, auch für Geschosswohnungsbau, an der Giselbertstraße, auf Eis liegt, wird sich der Mangel verstärken.
Eine Idee, die potenzielle Investoren daher ins Spiel bringen: Die Stadt könnte die freien innerstädtischen Grundstücke bekannt machen. Dann, so die Überlegung, könnten Bauwillige und Finanzierer einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt abschließen, der auch ohne grundlegende Überplanung das Bauen ermöglicht. Der Vorteil: Die Entscheidung liegt noch immer in der Politik, die über solche Verträge bestimmt und die Kosten für die Planung trägt der Bauherr.
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