Kommunalaufsicht: Niebers Dienstanweisung war missverständlich

Bürgermeisterin Silvia Nieber (SPD) | Foto: archiv
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bc. Stade. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade hat jetzt auf den Prüfauftrag der
Stader CDU-Fraktionschefin Kristina Kilian-Klinge Bezug genommen, die wissen wollte, ob eine Dienstanweisung von Bürgermeisterin Silvia Nieber (SPD) zu Politiker-Besuchen in Schulen in Wahlkampfzeiten rechtswidrig war oder nicht. Zusammengefasst: Mit ja oder nein ist diese Frage nicht eindeutig zu beantworten. Es sei in Ordnung, Regelungen zu treffen, um die Neutralität der Verwaltung im Wahlkampf aufrecht zu erhalten. Die Anweisung hätte aber präzisiert werden müssen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Kommunalaufsichtliche Konsequenzen hat Nieber nicht zu befürchten.
Wie berichtet, hatte Nieber im März eine Dienstanweisung erlassen, in der sie politische Besuche in allen städtischen Einrichtungen in der Zeit vom 15. August bis zum 11. September - dem Tag der Kommunalwahlen - untersagt. Nieber bezieht sich auf einen Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums, formuliert ihn aber nicht extra aus. Jetzt kommt der Knackpunkt: In dem Erlass des Landes wird die Entscheidung den Schulleitungen übertragen, sofern die Besuche im Rahmen des Schulbetriebs stattfinden und pädagogischen Charakter haben. Nur in dem Fall, dass die Besuche keinen pädagogischen Anlass haben, wäre der Schulträger, in diesem Fall die Stadt, zu beteiligen gewesen. „In diesem speziellen Fall für Schulen hat die Hansestadt Stade in ihrer Dienstanweisung zwischen ‚pädagogisch und nicht pädagogisch‘ nicht deutlich unterschieden. Das hätte Missverständnisse vermeiden können“, sagt der Erste Kreisrat Dr. Eckart Lantz.
Betroffen war damals der Bundestagsabgeordnete Oliver Grundmann (CDU), der von zwei Schulen Absagen kassierte und sich darüber öffentlich echauffierte.
Kilian-Klinge: „Fakt ist, die Bürgermeisterin hatte bei Herausgabe ihrer eigenen Dienstanweisung übersehen, dass die rot-grüne Landesregierung die zuvor geltenden Regelungen für Schulen am 1. August 2014 geändert hatte.“ Die Dienstanweisung müsse geändert werden.
Dass diese Diskussion überhaupt so hoch gekocht ist, war sicherlich auch dem Wahlkampf geschuldet. Nieber: „Ich kann mit der Antwort der Kommunalaufsicht gut leben.“ In ihren zukünftigen Dienstanweisungen wird sie vermutlich nicht nur Bezug auf den Erlass des Landes nehmen, sondern ihn direkt in ihre Anweisung übernehmen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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