Kritik an Stades Bürgermeisterin: "Vorgehen ist krass rechtswidrig"
bc. Stade. Ist dieser Zoff dem Wahlkampf geschuldet oder hat Stades Bürgermeisterin Silvia Nieber (SPD) wirklich ihre Befugnisse überschritten? Ungewöhnlich heftig greift Oliver Grundmann, CDU-Bundestagsabgeordneter, Kreistags- und Stadtratsmitglied aus Stade, die Verwaltungschefin an. Er wirft ihr vor, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Was ist passiert?
Grundmann wurde laut eigenen Angaben zu einem Bootsausflug mit der Stader Kinderfeuerwehr eingeladen, ebenso wollte der Politiker die Grundschule in Hahle und eine Realschule im Stadtteil Campe besuchen, wo er diverse Projekte fördert. Von allen Institutionen erhielt er jetzt eine Absage.
Grund ist eine Dienstanweisung, die Nieber im März dieses Jahres erließ, in der sie mitteilt, dass politische Besuche in allen städtischen Einrichtungen in der Zeit vom 15. August bis zum 11. September - dem Tag der Kommunalwahlen - nicht zulässig sind. Weiter heißt es: „Jeder Besuch aus der Politik in einer städtischen Einrichtung ist sofort der zuständigen Fachbereichsleitung zu melden. Das gilt ganzjährig.“ In der Dienstanweisung, die dem WOCHENBLATT vorliegt, bezieht sich Nieber auf einen Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Und genau da liegt nach Ansicht von Grundmann und seinen Parteikollegen das Problem. Seit 2014 gibt es nämlich einen neuen Runderlass der Rot-Grünen Landesregierung, indem von einer vierwöchigen Frist vor Wahlen keine Rede mehr ist. „In dem Erlass steht eindeutig geschrieben, dass die Entscheidung über den Besuch von Politikern ausdrücklich den Schulleitungen überlassen ist.“ Das Vorgehen der Bürgermeisterin sei krass rechtswidrig. Sie erteile Schulleitungen als Landesbeamte eine Anweisung, ohne dafür gesetzliche Befugnisse zu haben. „So ein Betretungsverbot habe ich noch nie erlebt. Das macht mich total traurig“, so Grundmann gegenüber dem
WOCHENBLATT.
Silvia Nieber sieht sich im Recht. Sie verteidigt ihr Vorgehen: „Über allem steht der Grundsatz der Neutralitätswahrung der allgemeinen Verwaltung. Keine Partei darf aus Gründen der Gleichbehandlung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Insbesondere unmittelbar vor Wahlen. Bei Besuchen, die nicht ausschließlich pädagogischen Zielsetzungen in der Schule gewidmet seien, läge die Zuständigkeit beim Schulträger, zitiert Nieber den Erlass. Sie habe lediglich ihr Hausrecht wahrgenommen. Aus Gründen der Praktikabilität habe sie in Anlehnung an den Erlass auf die vierwöchige Frist verwiesen. Nieber: „Wenn ich rechtswidrig gehandelt haben sollte, muss Herr Grundmann Rechtsmittel einlegen.“
Das ist bis jetzt nicht geschehen. Die CDU will aber eine schriftliche Anfrage an die Landesregierung stellen. Auch die CDU-Stadtratsfraktion hat laut Grundmann im Verwaltungsausschuss um eine Stellungnahme gebeten.
So sieht es der Landkreis
Der Landkreis Stade sieht grundsätzlich die Pflicht zur Neutralitätswahrung der allgemeinen Verwaltung genauso wie Bürgermeisterin Nieber. „Ganz besonders in Wahlkampfzeiten“, so der Erste Kreisrat Eckart Lantz. Generell gelte für die Schulleitungen aber der Erlass, wonach ihnen die Entscheidung obliegt, ob sie Besuche von Politikern zulassen oder nicht. Nur wenn die Besuche keinen pädagogischen Charakter hätten, käme der Schulträger ins Spiel. Lantz: „Dann müsste man im Einzelfall entscheiden.“
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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