Leere Wohnungen für Flüchtlinge beschlagnahmen? Juristisch unmöglich
tk. Buxtehude. Dass die Bundesregierung die Anträge von Clemens Kowalski (Linke) an den Buxtehuder Rat liest, ist eher unwahrscheinlich. Doch sein Thema, die Beschlagnahmung von leerstehenden Wohnungen für Flüchtlinge (das WOCHENBLATT berichtete), ist inzwischen auch in Berlin angekommen.
Hintergrund: Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen fehlt Wohnraum. In einigen Städten wurde bereits über Beschlagnahmung nachgedacht. um Beispiel von leerstehenden Ferienwohnungen in der Bundeshauptstadt. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte ähnliche Ideen geäußert. Eine Regierungssprecherin in Berlin dementierte am vergangenen Wochenende, dass der Bund Maßnahmen zur zwangsweisen Anmietung plane.
Nach Auskunft eines Verwaltungsjuristen wäre ein solches Ansinnen auch juristisch gar nicht umsetzbar. Wohl wäre es theoretisch möglich, dass eine Stadtverwaltung einen Menschen in die Wohnung zurückschickt, die er gerade per Zwangsräumung verloren hat. Wenn Obdachlosigkeit und damit Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit drohen, wäre eine solche Zwangsmaßnahme auch gegen den Willen eines Vermieters möglich.
Bei der Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge bleibe nur der Verhandlungsweg. Und mitunter das mühsame Aushandeln der Miete, wenn die Forderungen angesichts fehlender Unterkünfte in astronomische Höhen driften.
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