Aufreger in der Samtgemeinde Apensen
Ordnungsamtsleiter verteilt eigenmächtig Knöllchen
Ein Ordnungsamtsleiter als Dorfpolizist? In der Samtgemeinde Apensen hat Ordnungsamtsleiter Edgar Rot in Sauensiek eigenmächtig Knöllchen wegen Parkens auf dem Grünstreifen verteilt. Das hatte Rolf Suhr (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Sauensiek, kürzlich im Finanzausschuss zur Sprache gebracht und scharf kritisiert (das WOCHENBLATT berichtete). Die Gemeinde Sauensiek habe der Samtgemeinde keine entsprechende Berechtigung erteilt, vielmehr dulde sie das Parken von angemeldeten Fahrtzeugen auf den Seitenstreifen. Daher sei nicht nachzuvollziehen, warum jetzt auf einmal Knöllchen verteilt werden. Ein Bürger habe ihn sogar kürzlich aufgefordert, dafür zu sorgen, "dass der wildgewordene Eddy wieder eingefangen wird", so Rolf Suhr. Außerdem - so Suhr in der Sitzung, sei für solche Verwarnungen auch nicht Edgar Rot, sondern der Landkreis Stade zuständig.
Das WOCHENBLATT hat beim Landkreis Stade nachgefragt: Rolf Suhr hat Recht. Der Ordnungsamtleiter hatte keine Berechtigung, die Knöllchen auszustellen. Dafür hätte die Samtgemeinde Apensen zuvor einen schriftlichen Antrag stellen müssen, dessen Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen würde, so Daniel Benecke, Pressesprecher des Landkreises Stade. Ein solcher Antrag liege zwar mittlerweile vor, nicht aber zu dem Zeitraum, in dem die Knöllchen verteilt wurden.
Für Rolf Suhr stellt sich hier die Frage, ob es hierfür einen Ratsbeschluss geben muss und ob der Samtgemeinderat Einspruch erheben kann. Die Personalsituation im Rathaus gebe es gar nicht her, dass die Mitarbeiter aus der Verwaltung Knöllchen verteilen können.
Edgar Rot verteidigt sein Verhalten in einem Schreiben, das dem WOCHENBLATT vorliegt, mit dem Hinweis auf Gleichberechtigung. So habe die Verwaltung in Revenahe tätig werden sollen, weil dort ein Grundstückbesitzer seine Fahrzeuge auf dem Grünstreifen abgestellt hatte. Wie berichtet, ging es dort jedoch um einen Fall, in dem Anwohner unter Schrottplatz-ähnlichen Zustände litten.
Außerdem, so Rot weiter, handele es sich bei Verwarnungen mit Verwarngeld um vereinfachte Verfahren ohne rechtliche Verpflichtung. Mit anderen Worten: Wenn ein Beschuldigter nicht zahlen wolle, dann stehe ihm frei, nicht zu zahlen. In solchen fällen würden die Vorgänge der Bußgeldstelle des Landkreises Stade übergeben, die dann ein entsprechendes Bußgeldverfahren eröffne. Der Landkreis aber - so ist es den Worten des Pressesprechers zu entnehmen - distanziert sich eindeutig von dem Vorgehen in der Samtgemeinde Apensen. "Ich erwarte, dass die Samtgemeinde die Verwarngelder, die bereits gezahlt wurden, zurückzahlt", so Rolf Suhr.
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