Der Buxtehuder A26-Zubringer
Rübker Straße: "Alle Fehler sind heilbar", sagt der Landkreis

Ob die Rübker Straße der Buxtehuder A26-Zubringer wird, wird frühestens im Frühjahr 2021 entschieden | Foto: archiv/tk
  • Ob die Rübker Straße der Buxtehuder A26-Zubringer wird, wird frühestens im Frühjahr 2021 entschieden
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tk. Buxtehude. Mit einer optimistischen Sicht auf ein vertracktes Problem zu blicken, ist eigentlich etwas Positives. Die Sicht von Klaus Füßer, Anwalt des Landkreises Stade in Sachen K40-Ausbau als Buxtehuder Autobahnzubringer, ist aus Sicht der Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße allerdings eher Zweckoptimismus. In einem Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat Füßer argumentiert, die vom Verwaltungsgericht Stade vor gut einem Jahr gerügten Fehler seien heilbar. Hintergrund: Die Stader Richter hatten den Planfeststellungsbeschluss zum K40-Ausbaui gekippt und eine Berufung nicht zugelassen. Der Landkreis will die Berufung beim OVG erreichen.

Füßer hat eine aktuelle Gerichtsentscheidung, an deren Zustandekommen seine Kanzlei beteiligt war, herangezogen. Ein sächsisches Gericht hatte - wie bei der K40 - Fehler gerügt. Es ging um eine Stromtrasse. Das OVG-Urteil aus Sachsen vom September besagt - vereinfacht ausgedrückt -, auch ein vom Gericht gerügter kapitaler Fehler könne geheilt werden. Demzufolge müsse also der K40-Planfeststellungsbeschluss nicht komplett aufgehoben werden -  Verbesserungen seien möglich, schreibt Anwalt Füßer an die Lüneburger Richter.

Dass die Menschen an der Rübker Straße mit Strommasten bzw. Erdkabeln gleichgesetzt werden, stößt bei der BI auf - freundlich formuliert - Verwunderung. BI-Sprecher Ulrich Felgentreu, der auch für die Grünen im Rat der Hansestadt sitzt, sieht in dem neuerlichen Vorstoß von Anwalt Füßer eher einen Anflug von Verzweiflung auf Landkreis-Seite. Selbst wenn ein Problem - etwa die nicht zu bewältigenden Verkehrsströme an der Kreuzung K40/Konrad-Adenauer-Allee - geheilt werden könnte, "alle anderen Probleme bleiben". Welche das sind, hatte das Verwaltungsgericht Stade ausführlich dargelegt. Grundsätzlich, so die Stader Richter, sei das Schutzgut Mensch nicht ausreichend berücksichtigt worden. 

Wie es jetzt weitergeht? Die Anwälte der BI wollen Anfang 2021 beim OVG nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Ulrich Felgentreu rechnet damit frühestens im April oder Mai. Die Lüneburger OVG-Richter entscheiden über die Zulassung der Berufung ohne eine mündliche Verhandlung. Sie stützen ihre Entscheidung auf die Begründung des Stader Urteils und die ausführlichen Schriftsätze der beiden Streitparteien. Lehnt die Kammer die Berufung ab, war es das endgültig mit dem Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer. Die Planung beginnt dann fast wieder bei null. Wenn Buxtehude einen Zubringer bekommen soll, würde das eine Art Umgehungsstraße werden. Grobe Planungen dafür gibt es bereits.

Lassen die Richter jedoch die Berufung zu, muss eine mündliche Verhandlung angesetzt werden. Das werde wohl kaum vor 2022 geschehen, vermutet Felgentreu. Dann ist Landrat Michael Roesberg, dem Felgentreu eine "Bastapolitik" in Sachen A26-Zubringer vorwirft, längst nicht mehr im Amt. Seinem Nachfolger hat er damit eine Mega-Baustelle überlassen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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