Stadtverwaltung wollte HBI ausbooten
Streit um Vorkaufsrecht für Wohnbauflächen / Politische Mehrheit sagte dazu Nein
tk. Buxtehude. Es war nur ein kurzer, dafür aber heftiger Schlagabtausch im Verwaltungsausschuss zwischen der Stadtverwaltung und Teilen der Politik: Die Stadtverwaltung wollte das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht für knapp 40.000 Quadratmeter künftiges Bauland an der K51 gegenüber dem Baugebiet "Königsdamm" nutzen. Das hatte sich zuvor die HBI aus Nottensdorf nach langwierigen Verhandlungen gesichert und hätte - wenn es nach dem Verwaltungswillen gegangen wäre - dennoch in die Röhre geguckt. Was die Angelegenheit pikant macht: Beim Vorzeige-Wohnbauprojekt Giselbertstraße arbeiten HBI und Stadt eng zusammen, weil dem Unternehmen ein und der Stadt zwei Drittel der Flächen gehören.
CDU und SPD lehnten den Verwaltungsvorstoß ab. Astrid Bade (SPD) will den Streit aber "nicht aufbauschen". Weil die HBI alle wichtigen Forderungen der Stadt auch beim geförderten Wohnungsbau erfüllen werde, habe sie keinen Zweifel an dem verlässlichen Partner. "Wir müssen gut zusammenarbeiten", betont Bade.
Dass man einem Partner nicht ins Handwerk pfusche, sei die moralische Sicht, so Arnhild Biesenbach (CDU). Das Vorkaufsrecht abzulehnen habe aber vor allem juristische Gründe. Es könne nur dann genutzt werden, wenn es dem Allgemeinwohl diene. Dem Allgemeinwohl diene die Stadt aber nicht mehr als die HBI, die ebenfalls bezahlbaren Wohnraum schaffen wolle.
Die Grünen und die BBG/FWG-FDP wollten dagegen die Karte mit dem Vorkaufsrecht ziehen. "Das ist die grundsätzliche Haltung unserer Fraktion", erklärt Bodo Klages (FWG). Und die Grünen stimmen der Argumentation der Verwaltung zu: Erst dann, wenn das Neubaugebiet Giselbertstraße fertig bebaut sei, könne der dann gültige Bedarf an weiterem bezahlbaren Wohnraum ermittelt werden. Die HBI-Flächen an der K51 wären dann die Reserve, mit der die Stadt planen könne.
HBI-Geschäftsführer Sven Geertz sieht die Situation entspannt. Die Beziehung zur Stadtverwaltung sei in keiner Weise beschädigt. "Es ist das gute Recht der Stadt, die Option des Vorverkaufsrechts zu ziehen." Geertz versichert, dass die HBI 30 Prozent der Wohnungen mit einer 20-jährigen Mietpreisbindung planen werde. "Im Übrigen haben Verwaltung und Politik ohnehin das letzte Wort", betont er. Denn sie stellen den Bebauungsplan auf.
Die HBI kann mit den neu erworbenen Flächen derzeit noch nicht loslegen. Sie sind offiziell noch Überflutungsgebiet. Erst dann, wenn der Landkreis eine neue Überflutungskarte herausrausgibt, kann das gegenwärtig geltende Bauverbot aufgehoben werden.
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