Mehr Kinder in kleineren Räumen erlaubt
Standards in Krippe und Kita werden gesenkt
(tk). Nicht nur Schulen stehen vor der Herausforderung, eine unbekannte Zahl von Kindern aus der Ukraine aufzunehmen. Das gilt genauso für Kitas und Krippen. Zentrales Problem dabei: In fast allen Kommunen gibt es keine freien Plätze in Kita und Krippe, häufig aber lange Wartelisten. Das Kultusministerium hat daher einen "Instrumentenkoffer" entwickelt, mit dem die Zahl der Plätze in den Einrichtungen in Niedersachsen rechnerisch um 55.000 steigen soll. Dabei werden befristet bis zum Ende des Kitajahres im Juli vor allem Betreuungsstandards abgesenkt.
Ein Überblick: Die Gruppengröße kann um jeweils ein Kind erhöht werden. Im Elementarbereich auf 26 und in der Krippe auf 16 Kinder. Damit sind befristet auch Regelgrößen für Gruppenräume außer Kraft gesetzt.
• Wenn eine Einrichtung komplett neu oder zumindest eine neue Gruppe in einer bestehenden Kita eingerichtet werden soll, weil sie für die kurzfristige Betreuung benötigt wird, wird die Betriebserlaubnis bis zum 31. Juli 2022 sofort erteilt.
• Zudem können auch andere Räume als die bestehenden Gruppenräume für zusätzliche Angebote genutzt werden. Die Anforderungen an Größe und Ausstattung werden bis zum Ende des Kitajahres außer Kraft gesetzt.
• Träger von bestehenden Kitas und Krippen dürfen Gruppen ohne Personal- und Raumstandards einrichten. Etwa in Freizeithäusern, Turnhallen oder Räumen von Kirchengemeinden. Dort könnten auch ukrainische Eltern in diesen Spielkreisen die Betreuung übernehmen.
• Außerdem sollen niedrigschwellige Eltern-Kind-Gruppen ermöglicht werden. Die könnten etwa am Nachmittag die Räume einer Vormittagsgruppe nutzen. Bei diesen Angeboten und einem Umfang von weniger als 20 Stunden können Kitaträger auch Personal einsetzen, das nicht über die erforderlichen pädagogischen Qualifikationen verfügt.
• Um schnell Kräfte aus der Ukraine in Kita und Krippe einzusetzen, entfallen bürokratische Hürden. Sie dürfen bei pädagogischer Vorbildung sofort als Regelkräfte in den Einrichtungen arbeiten. Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist dabei keine Einstellungsvoraussetzung. Die Vorlage eines Führungszeugnisses kann später erfolgen.
Praktiker aus Krippe und Kita werden sich allerdings die Frage stellen: Was wird im neuen Kindergartenjahr passieren? Eine dauerhafte Absenkung von Standards - auch bei der beruflichen Qualifikation - dürfte nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen.
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