Streit um zwei Windräder: Das Land bläst dem Kreis Wind ins Gesicht

Wie intensiv müssen die Auswirkungen von zwei Windrädern auf Mensch und Natur geprüft werden? | Foto: jd
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tk. Hedendorf. Einigkeit besteht bei den Kontrahenten eigentlich nur in einer Sache: 21 plus zwei ergibt 23. Soviele Windräder sollen nach dem Bau von zwei weiteren Anlagen auf Hedendorfer Gemeindegebiet im Windpark Ruschwedel/Apensen/Hedndorf stehen. Der Landkreis hat die Baugenehmigung für die beiden Anlagen mit einer Nabenhöhe von 141 Metern erteilt. Die Bürgerinitiative (BI) Hedendorf hält das für einen Rechtsverstoß, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden sei. BI-Sprecher Bernd Prang: "Die Genehmigung ist hinfällig." Die BI steht mit der UVP-Forderung nicht alleine da: Die Landesregierung ist ebenfalls der Meinung, eine UVP müsse sein.

Mit Briefen an Kreisbaurat Hans-Hermann Bode sowie Landrat Michael Roesberg wollte die BI die UVP durchsetzen. Antwort aus dem Kreishaus: Bei den neuen Anlagen handele es sich um eine Erweiterung des Windparks, es sei lediglich eine Vorprüfung und keine UVP erforderlich.

Die BI hat sich über den FDP-Landtagsabgeordneten Gero Hocker an die Landesregierung gewendet. Ergebnis einer Kleinen FDP-Anfrage: "Es hätte eine UVP-Prüfung durchgeführt werden müssen."

Kreisbaurat Hans-Hermann Bode bestätigt, dass es zwischen Land und Landkreis eine unterschiedliche Bewertung gebe. "Wir sind darüber miteinander im Gespräch", sagt Bode. Für ihn geht es nicht um die grundsätzliche Frage UVP ja oder nein, sondern um "eine rein formale Ebene". Darf die Prüfung - wie erfolgt - als sogenannte Vorprüfung im Einzelfall (ohne öffentliche Beteiligung) erfolgen oder ist die öffentliche Beteiligung (wie in der UVP) erforderlich? "Wir gehen davon aus, dass wir richtig liegen", sagt Bode.

Wer die Antwort der Landesregierung auf die FDP-Anfrage liest, könnte aber zu anderen Ergebnissen kommen. Denn: Als die ersten 21 Windräder im Jahr 2000 errichtet wurden, war eine UVP rechtlich noch nicht vorgeschrieben. Die Gesetzeslage hat sich geändert, heute wäre die UVP zwingend erforderlich. In einer Reaktion der Landesregierung steht: Durch die Erweiterung werde die 20er-Schwelle deutlich überschritten, nun hätte erstmals eine UVP erfolgen müssen.
Da sieht der Landkreis anders: Eine vorhabenbezogene Prüfung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit sei ausreichend und rechtlich einwandfrei, so Kreisbaurat Hans-Hermann Bode.

BI-Sprecher Bernd Prang verweist darauf, dass diese Form der Prüfung einfacher und oberflächlicher sei. "Es geht nicht nur um die Beteiligung der Öffentlichkeit", sagt Prang. So müssten in diesem konkreten Fall zum Beispiel Belastungen für Mensch und Natur zusammengerechnet werden. Das heißt: Auch die Hähnchenmastställe und die Biogasanlage in unmittelbarer Nachbarschaft sowie der bestehende Windpark würden in eine Gesamtbetrachtung einfließen.

Die BI will nicht locker lassen. Richtung Landkreis schickt sie den Hinweis: Schon einmal, nämlich nach der Genehmigung zweier Hähnchenmastställe in Hedendorf ohne UVP, hat das Umweltministerium eine Baugenehmigung aus Stade kassiert.
Allerdings sind die Mittel der BI begrenzt. Eine Klage gegen die Baugenehmigung ist ein zu großes finanzielles Risiko. Die Hedendorfer versuchen es daher über die juristische Hintertür: Sie unterstützen die Verfassungsklage einer Gruppe aus Baden-Württemberg. Deren Ziel: Bundesweit einheitliche Abstandsregelungen von Windrädern zur Wohnbebauung festzulegen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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