Dienstaufsichtsbeschwerde weil Gutachter fehlt
Zu langsam: Kreis Stade übt Kritik am Landgericht

Durchfahrt verboten wegen Einsturzgefahr: Einer der beiden Wirtschaftswege, die seit drei Jahren gesperrt sind | Foto: tk
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Das hat Seltenheitswert: Der Landkreis Stade wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Kammer am Landgericht Stade einlegen. Der Grund: In einem Verfahren zur Beweissicherung geht aus Landkreissicht nichts voran.

Es geht dabei um Regenwasserkanäle in Dammhausen. Betroffene Bürger in dem Buxtehuder Ortsteil und die Kreisverwaltung sind gemeinsam der Meinung: Dort wurde Murks gemacht. Zwei Wirtschaftswege mussten gesperrt werden, weil die Belastung durch Verkehr die Rohre zur Entwässerung eventuell zum Einsturz bringen könnte.

"Aus unserer Sicht ist Gefahr im Verzug", sagt Landkreissprecher Daniel Beneke. Eine Untersuchung mittels Kamera habe im Februar ergeben, dass die einstmals runden Rohre mittlerweile oval und dass Knicke entstanden seien. "Es dringt bereits Wasser ein", so Daniel Beneke. Daher sehe der Landkreis die akute Gefahr eines Einsturzes. "Dann droht eine Überschwemmung im Umland." Da Gefahr im Verzug sei, kümmere sich der Landkreis schon jetzt um ein Unternehmen, das die Mängel beseitigt.

Dauerhafte Lösung für Dammhauser Lärm-Splitt

Dass es dem Landkreis Stade zu langsam vorangeht, ist verständlich: Die Rohre sind vor mehr als drei Jahren verlegt worden. Sie wurden zur Entwässerung eingebaut, weil der Kreis damals neue Rad- und Fußwege gebaut hatte. Zwei Wirtschaftswege sind seit mehr als drei Jahren daher gesperrt. Ein Bauzaun sichert die unterirdischen Bröckelrohre vor zu großer Belastung.

"Wir wollen ein mängelfreies Bauwerk", sagt Kreissprecher Daniel Beneke. Die Tiefbauarbeiten in Dammhausen seien daher auch nicht von der Kreisverwaltung abgenommen worden. Die Probleme, die mutmaßlich zu den verbogenen Rohren geführt hätten, seien zudem nicht im Vorfeld absehbar gewesen. Das habe ein Baugrundgutachten ergeben. Somit könne der schwarze Peter nicht Richtung Landkreis geschoben werden.

Weil seit langer Zeit keine Problemlösung in Sicht ist, hat der Landkreis ein Beweissicherungsverfahren angestrengt. Und zwar gegen externe Planer wie gegen die bauausführende Firma. Das war vor fünf Monaten. Dieses Verfahren liegt beim Landgericht und kommt aus Kreissicht nicht in Gang. Knackpunkt: Damit es weitergeht, müsste das Gericht einen Sachverständigen bestellen. Das ist - trotz mehrfacher Anfrage vom Anwalt des Landkreises - bislang nicht geschehen. Daher jetzt die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die zuständige Kammer habe ihre Prozessförderungspflicht verletzt, so die Argumentation aus dem Stader Kreishaus.

Aus Sicht des Landgerichts gebe es für die Verzögerung dagegen nachvollziehbare Gründe, so Gerichtssprecherin Petra Linzer. Außer denen, die direkt an der juristischen Auseinandersetzung beteiligt sind, gibt es indirekt weitere Parteien, die davon betroffen sein könnten. Der juristische Fachbegriff lautet dafür Streitverkündete. Und davon gebe es insgesamt sechs, so Linzer. Und alle hätten ein Recht auf Akteneinsicht, erklärt die Gerichtssprecherin. Daher sei auch noch kein Sachverständiger bestellt worden. Sie gehe aber davon aus, dass der Sachverständige zeitnah beauftragt werde.

Der Stader Kreisverwaltung reicht diese optimistische Sicht nicht mehr, so dass die Dienstaufsichtsbeschwerde Tempo in die Angelegenheit bringen soll.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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