Sozialer Wohnraum in Harsefeld
16 neue Wohnungen werden bereitgestellt

Die Südwest-Ansicht des geplanten neuen Wohnhauses | Foto: 2Punkt1
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Mit sozialem Wohnraum sollen in der Samtgemeinde Harsefeld ab Frühjahr 2024 Haushalte unterstützt werden, die auf dem freien Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben, angemessenen Wohnraum für ihre Bedürfnisse zu finden.

Die in 2020 gegründete Walter und Cornelia Deden Stiftung ist Bauherr von zwei Wohnhäusern á acht Wohnungen in Harsefeld (Im Sandbrook 11 und Sanddornweg 11). In den Wohnhäusern stehen Wohnungen mit zwei, drei und vier Zimmern zur Verfügung. Im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Walter und Cornelia Deden Stiftung vermietet der Flecken Harsefeld die Wohnungen ab dem 1. Februar 2024 an berechtigte Haushalte.

Voraussetzung für den Bezug der Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser ist niedersachsenweit gültig und kann u. a. im Rathaus Harsefeld von Einwohnern und Einwohnerinnen der Samtgemeinde Harsefeld beantragt werden. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr und bezieht sich nur auf die Zeit der Wohnungssuche. Nach Bezug der Wohnung ist kein weiterer Antrag notwendig.

Ein WBS wird an Personen mit folgenden Einkommensgrenzen (netto) ausgegeben:
Alleinstehend: 17.000 Euro
zwei Personen: 23.000 Euro
Alleinerziehend,  ein Kind: 26.000 Euro
Ehepaar, ein Kind: 29.000 Euro
Alleinerziehend, zwei Kinder: 32.000 Euro
Ehepaar, zwei Kinder:                           35.000 Euro

Allgemeine Informationen über den WBS finden Interessierte auf der Webseite vom Land Niedersachsen unter www.service.niedersachsen.de.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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