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Alles, was Sie über eine Privathaftpflichtversicherung wissen müssen

Foto: Adam Riese

Nur ein falscher Schritt, nur eine unüberlegte Bewegung, nur ein kurzer Moment des Leichtsinns und das Malheur ist vorprogrammiert. Doch kein Grund zur Sorge: Die Haftpflichtversicherung lässt uns im Ernstfall nicht allein.

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Ob eine eingeschlagene Scheibe, eine zerbrochene Designervase oder ein Rotweinfleck auf dem edlen Tischtuch – wer anderen Schaden zufügt, muss dafür haften – sogar in unbegrenzter Höhe. Das kann uns teuer zu stehen kommen. Nicht selten bedrohen hohe Summen sogar unsere Existenz. Zum Glück gibt es die Privathaftpflichtversicherung. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift sie uns unter die Arme. Lediglich bei absichtlich verursachten Schäden verweigert sie sich. So ist eine private  Haftpflichtversicherung inzwischen ein Muss für jedermann.

Ein Anbieter, der im Privathaftpflichtversicherung Test mit Bestnoten abschneidet, ist Adam Riese.

Hier findet der Verbraucher nicht nur die beste Privathaftpflichtversicherung, sondern noch dazu eine billige Privathaftpflichtversicherung. Nicht ohne Grund darf sich Adam-Riese im direkten Vergleich Privathaftpflichtversicherung als Spitzenreiter bezeichnen.

Welche drei Bereiche umfasst die Privathaftpflichtversicherung?
1. Personenschäden
Egal ob aus grober Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit – Personenschäden strapazieren das Budget schnell über. Nicht selten bewegen sie sich in Millionenhöhe. Zum Beispiel: Hat sich eine Person bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt, muss der Verursacher für die medizinische Versorgung aufkommen – für Klinikaufenthalte, kostspielige Therapien und sogar Schmerzensgeldforderungen. Auch im Falle eines Arbeitsausfalles wird der Verursacher oft zur Kasse gebeten. Umso wichtiger ist eine zuverlässige private Haftpflichtversicherung. Bereits für wenige Euro pro Monat schützt sie uns vor horrenden Zahlungen.

2. Sachschäden
Bei Sachschäden ist der Name Programm: Nimmt ein Gegenstand durch Eigenverschulden Schaden, haftet der Verursacher. Egal ob ein zerbrochenes Fenster nach dem Fußballturnier im Garten oder ein bekleckertes Seidentuch – wann immer beschädigte Gegenstände im Spiel sind, spricht der Experte von Sachschaden.

Auch Mietsachschäden fallen in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung. Entsteht Ihnen in der Mietwohnung zum Beispiel ein Wasserschaden, stehen Sie nicht völlig allein mit der Rechnung da.

3. Vermögensschäden
Bei Vermögensschäden handelt es sich weder um einen Sach-, noch um einen Personenschaden.

Die Rede ist von einem finanziellen Schaden, den sie einem Dritten durch Ihr selbst verschuldetes, fehlerhaftes Verhalten verursachen. Zum Beispiel: Ein IT-Spezialist erstellt ein neues EDV-Konzept für einen Kunden – allerdings mit der falschen Hardware. Ein neues Konzept muss her. Das kostet den Auftraggeber nochmal mehrere tausend Euro. Der Kunde verlangt Entschädigung. Sie müssen Schadensersatz zahlen.

Die richtige Versicherungssumme
Unter 5 Euro im Monat sollte die Versicherungssumme nicht liegen. Bestenfalls wird eine Versicherungssumme in Höhe von 10 Millionen anvisiert - sicher ist sicher. Denn gerade Personenschäden können das Budget schnell belasten.

Forderungausfalldeckung nicht vergessen
Angenommen, eine Person fügt Ihnen Schaden zu, kann aber nicht dafür aufkommen. Entweder Sie haben Pech gehabt oder Ihre Versicherung hat eine Forderungsausfalldeckung. In diesem Fall springt sie für den Verursacher ein.

Wofür kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht auf?
Hat der Versicherte absichtlich einen Schaden verursacht oder selbst einen Schaden erlitten, springt die private Haftpflichtversicherung nicht ein. Ist der Schaden anderen Personen passiert, die im Vertrag des Kunden mitversichert sind, fühlt sich die Haftpflichtversicherung genauso wenig verantwortlich. Dies trifft zum Beispiel auf Lebenspartner oder Familienmitglieder zu.

Nicht selten distanziert sich die private Haftpflichtversicherung auch von sogenannten Gefälligkeitsschäden. Sprich: Entsteht dem Versicherten durch freiwillige Hilfsaktionen bei Freunden, Familie oder Bekannten ein Schaden, stuft die Versicherung das Malheur oft als Gefälligkeitsschaden ein. Zum Beispiel: Sie helfen Freunden beim Umzug und beschädigen dabei ein kostbares Gemälde.

Gut zu wissen: Schäden, die mit dem Auto verursacht werden, sind kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Hier ist die Kfz-Versicherung gefragt.

 
Betriebshaftpflichtversicherung: Unverzichtbare Ergänzung für Gewerbetreibende
Viele Fauxpas passieren nicht nur in den eigenen vier Wänden oder in der Freizeit. Im Gegenteil: Die meisten Missgeschicke widerfahren uns am Arbeitsplatz. Schnell ist der Kaffee über das neue Notebook des Kollegen verschüttet. Nur eine falsche Bewegung und der Kunde stolpert über das Elektrokabel im Eingangsbereich – Bein gebrochen. Wegen einer mangelhaften Software ist dem Kunden ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden.

Gerade in Handwerksbetrieben und im industriellen Umfeld, wo einem das Berufsrisiko ständig über die Schulter schaut, bietet sich zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung an. Im Notfall sind Führungsetage und Mitarbeiter gut gegen horrende Summen abgesichert.

Bei welchen Berufen besteht Versicherungspflicht?
Bei einigen Berufsgruppen ist der Versicherungsschutz kein Nice-to-have, sondern ein Must-have:
• Apotheker
• Ärzte
• Architekten und Ingenieure
• Anwälte und Steuerberater
• Notare
• Firmen im Motorfahrzeuggewerbe
Privathaftpflichtversicherung Test: Vergleichen statt Vertrauen
Wer sich nach einer privaten Haftpflichtversicherung umsieht, sollte nicht dem erstbesten Anbieter sein Vertrauen schenken. Wer gerne auf Nummer sicher geht, vergleicht verschiedene Anbieter. Online-Rezessionen, unabhängige Testportale und mündliche Empfehlungen aus dem Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis können uns die Entscheidung erleichtern. Das wichtigste aber ist ein ausführliches Beratungsgespräch vor Vertragsabschluss – am besten persönlich. Nur wenn die Chemie stimmt, kommt der Versicherer infrage.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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