Asbestabfälle in Stade fachgerecht entsorgen
Asbest ist ein gefährlicher Baustoff und wurde 1993 hierzulande verboten. Da er zuvor aber jahrzehntelang in den unterschiedlichsten Branchen verbaut worden ist, taucht er auch heute noch immer wieder auf. Wird Asbest nachgewiesen, muss es entfernt und entsorgt werden. Der Landkreis Stade hat dahingehend klare Regelungen aufgestellt.
Schwachgebundene Asbestabfälle und Nachtspeicheröfen
Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen mbH nimmt schwachgebundene Asbestabfälle an. Dabei handelt es sich beispielsweise um Spritzasbest, das aus der Anlagen- und Gebäudesanierung stammt. Über die Annahmestellen des Landeskreises Stade können schwachgebundene Asbestanfälle nicht entsorgt werden. Schwachgebundenes Asbest kann auch in Nachtspeicheröfen vorkommen, um die sich aber nur eine Fachfirma kümmern darf.
Das AWZ Stade-Süd sorgt gebührenfrei für Abbau und Entsorgung.
Selbst dürfen die Öfen nicht demontiert werden. Die Annahmebedingungen sind streng: nur liegend angelieferte, mit Folie verpackte und Klebeband verschlossene Geräte werden angenommen. Wer sich nicht
sicher ist, ob der Nachtspeicherofen tatsächlich Asbest enthält, der kann einen Asbest Test
machen und sich vergewissern.
Festgebundene Asbestabfälle sind gefährlicher Abfall
Die Entsorgung festgebundener Asbestabfälle ist im Landkreis Stade nach dem AbfallSchlüssel 170605 geregelt. Jener stuft sie als gefährlichen Abfall nach der AbfallverzeichnisVerordnung ein, wodurch derartiger Asbest bei den Abfallwirtschaftszentren (AWZ) des Landkreises Stade entsorgt werden muss. Dies ist zum einen das Abfallwirtschaftszentrum Stade-Süd am Klarenstrecker Damm 50 in 21684 Stade. Zum anderen kommt das Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude-Ardestorf infrage, das sich an der B3, Ardestorf 15a in 21629 Neu Wulmstorf befindet.
Festgebundene Asbestabfälle tauchen unter anderem in Bodenbelägen, Wandplatten sowie Dachbegrenzungen und -deckungen vor. Aber auch Blumenkästen, Fensterbänke und weitere kleinere Teile enthalten diese Form von Asbest. Bevor möglicherweise unnötigerweise saniert wird, weil ein Asbestverdacht vorliegt, können Betroffene mit einem Asbest Test für Klarheit sorgen. Hier gibt es die Tests.
Annahmebedingungen festgebundener Asbestabfälle
Damit der festgebundene Asbestabfall auch tatsächlich von den AWZ angenommen und
entsorgt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. So sind
besondere, im Baumarkt erhältliche Kunststoffgewebesäcke zu verwenden, so genannte BigBags.
Zwei Stück sind erlaubt, ein Big Pack darf maximal 750 kg wiegen. Dadurch ergibt sich ein Höchstgewicht pro Anlieferung von 1500 kg. Verschlossen sein müssen die Säcke mit reißfestem Klebeband.
Auch Blumenkästen und ähnliche Objekte müssen in einer staubdichten und reißfesten Folie angeliefert werden. Wer unverpackte Asbestabfälle entsorgen lassen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Ohnehin fallen je m³ festgebundenen Asbestabfalls deutlich über 200 € an, je Tonne Gewicht 300 €. Bahnen sich im Jahr mehr als 2 t an, kommt die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH ins Spiel. Sie ist für die Zuweisung zu einer genehmigten Entsorgungsanlage zuständig.
Was ist eigentlich Asbest?
Bei Asbest handelt es sich um einen mineralischen Rohstoff, der in der Natur vorkommt. Es hat eine feinfaserige Struktur und war für diverse Branchen durch seine Eigenschaften so interessant. So ist Asbest zwar flexibel, aber dennoch fest. Zudem ist es hitzebeständig, da auch Temperaturen um 1000 Grad Celsius ihm nichts anhaben können. Allerdings ist Asbest krebserregend, weshalb es in der gesamten EU seit 2005 verboten ist.
Gelangen Fasern in die Lunge, drohen gefährliche Erkrankungen. Da helfen leider auch keine das Immunsystem unterstützenden Antioxidantien.
Dies kann beispielsweise für Bewohner von Altbauten kritisch werden, in denen früher Asbest verbaut worden ist. Mit einem Asbest Test können Mieter unter anderem über den Hausstaub den Nachweis erbringen lassen.
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