Anders als der Firmenwagen kann das Dienstrad privat unbegrenzt genutzt werden
Auch das Rennrad leasen
(wd/pd-f.de). Hört man von Fahrrad-Leasing, denkt man automatisch an City-, Trekking- und E-Bikes. Doch auch Sporträder können geleast werden – selbst individuelle Aufbauten sind dabei möglich. Der pressedienst-fahrrad erklärt, wie das funktioniert und was man beachten muss.
„Anders als Firmenwagen dürfen die Dienstfahrräder uneingeschränkt privat genutzt werden. Das Leasen von Rennrädern oder Mountainbikes ist deshalb genauso möglich“, erklärt Rita Leusch vom Dienstrad-Anbieter Jobrad. Die Fachfrau weist allerdings darauf hin, dass der Arbeitgeber als eigentlicher Leasing-Nehmer die Möglichkeit hat, die Auswahl des Fahrrads auf bestimmte Typen zu beschränken. „Auch die Vorgabe eines Maximalpreises ist möglich. Gerade bei Rennrädern können schnell hohe Summen zusammenkommen“, weiß Leusch. Auch beim Sportrad kann das Zubehör Teil des Vertrages sein: Grob gesagt, kann alles in den Leasing-Vertrag geschrieben werden, was fest am Rad verschraubt wird. Dazu zählen u. a. Beleuchtung, GPS- und Trainingscomputer, Laufräder, Sattel, Vorbau, Lenker, Griffe, Schaltungen, Bremsen, aber auch Rahmentaschen. Bekleidung und Helme sind jedoch nicht möglich.
Bei der Auswahl des Rades sollte man sich im Vorfeld intensiv Gedanken machen, denn je hochwertiger das Rad ist, desto höher kann die Ersparnis ausfallen. Wie hoch sie am Ende wirklich ist, hängt von vielen individuellen Faktoren wie monatlichem Gehalt, Steuerklasse, Kinderfreibetrag etc. ab. Ein Beispiel: Das Rennrad „Caad 13“ von Cannondale kostet laut Liste 2.999 Euro. Ein Angestellter in Steuerklasse IV mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro hätte bei einem Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren eine monatliche Nettobelastung von 47,03 Euro. Inkludiert ist eine Vollkaskoversicherung für das Fahrrad. Gegenüber dem Direktkauf ergibt sich eine Ersparnis von 37,75 Prozent.
Achtung bei Wettkämpfen
(wd/pd-f.de). Beim speziellen Rennrad-Leasing gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Die Vollkaskoversicherung, die Unfälle und Diebstahl mit abdeckt, erlischt bei Schäden, die aus einem Wettkampf resultieren. Der Radfahrer haftet für diese Schäden selbst. Bei einem nachträglichen Austausch von Komponenten muss bei Ende des Leasing-Vertrages der Urzustand wieder hergestellt werden, d. h. alle nachträglich geänderten Teile müssen wieder zurückgebaut sein. Das gilt jedoch nicht für Verschleißteile wie Kette, Kettenblätter und Reifen. Gut zu wissen ist auch: Wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist Fahrrad-Leasing nicht nur auf ein Rad beschränkt. So kann man sich sowohl ein Rad für den Arbeitsweg als auch für die tägliche Trainingsrunde besorgen – dann steht dem maximalen Fahrvergnügen nichts mehr im Wege.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.