Maskenpflicht und Nachweis zeigen
Buxtehude: 3G in allen städtischen Einrichtungen

Foto: tk

nw/tk. Buxtehude. Wichtige Info für alle, die städtische Einrichtungen besuchen wollen: Ab Montag, 6. Dezember, gilt in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass das Stadthaus, das Rathaus, das Ortsbüro Hedendorf, die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv nur noch mit Impf- oder Genesenen-Nachnachweis oder einem zertifizierten PoC-Antigenschnelltest (24 Stunden gültig) betreten werden dürfen. Es gilt darüber hinaus eine Maskenpflicht. Einzig in der Stadtbibliothek muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die Regelung wird im Stadthaus bereits beim Betreten kontrolliert, Besucherinnen und Besucher müssen die entsprechenden Nachweise sowie einen gültigen Lichtbildausweis vor Betreten des Stadthauses vorzeigen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen keinen Testnachweis, sondern lediglich einen Altersnachweis. Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aus medizinischen Gründen oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, müssen zusätzlich einen zertifizierten, negativen PoC-Antigenschnelltest nachweisen.

Grundsätzlich werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen wollen, die Online-Terminvergabe zu nutzen. Weitere aktuelle Informationen unter www.buxtehude.de.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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