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Darf ich umziehen bei Ausgangssperre?

Foto: https://www.pexels.com

Die Corona-Pandemie wirft so einige Fragen auf, mit denen man zuvor nie konfrontiert war. Für Wohnungssuchende und jene, die bereits fündig wurden und nun einen Umzug planen, ist eine Frage beispielsweise zentral und kann für Verunsicherung sorgen: darf ich umziehen bei Ausgangssperre? Und was ist dabei erlaubt? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick, wie Sie Ihren Umzug Corona-Konform durchführen, sodass Sie den Kopf frei haben, ohne sich um Ausgangssperren und andere Regeln zu sorgen.

Was ist die Ausgangssperre?
Um die Verbreitung der weltweiten Pandemie einzuschränken und zu verlangsamen, beschlossen Bund und Länder eine Ausganssperre. Zu beachten gilt hier aber, dass die Maßnahmen von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt werden, teilweise sogar von Stadt zu Stadt. Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, indem eine Ausgangssperre ausgerufen ist, so bedeutet das im Kern aber immer das gleiche für Sie.

Ab einer bestimmten Uhrzeit dürfen Sie dann nur noch aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung verlassen und den öffentlichen Raum betreten. Es muss eben ein triftiger Grund vorliegen, der das Verlassen der Wohnung rechtfertigt. In den meisten Bundesländern gilt diese Ausgangssperre aktuell ab 22 Uhr und wird verhängt, sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von über 100 nachgewiesen wurde.

 
Auswirkungen auf Ihren Umzug
Daraus ergeben sich nun verschiedene Auswirkungen auf Ihr Umzugsvorhaben. Grundlegend kann die Frage darf ich umziehen bei Ausgangssperre? mit einem Ja beantwortet werden. Dabei kommt es aber auch immer auf die Umstände an. In den allermeisten Fällen wird der Umzug ja tagsüber, also vor 22 Uhr umgesetzt. In diesem Fall ist die Ausgangssperre kein Problemfaktor, da Sie die Wohnung ohne weiteres verlassen dürfen.
Hier kommt aber auch ins Spiel, dass es unterschiedlich gehandhabt wird, was als Grund für das Umgehen der Ausgangssperre gültig ist und was nicht.

Ist Hilfe beim Umzug bei einer Ausgangssperre erlaubt?
Ein Umzug ist immer mit vielen Strapazen und Anstrengungen, sowohl körperlicher als auch psychischer Natur verbunden. Schließlich gibt es viel zu planen und zu tragen. Daher lassen sich die meisten Umziehenden von tatkräftigen Freunden unter die Arme greifen. Auch, wenn Sie ihren Umzug auf eine Uhrzeit vor 22 Uhr terminieren, treffen Sie hier auf ein Problem.

Zusammen mit der Ausgangssperre gilt aktuell nämlich auch das  Kontaktverbot.

Derzeit ist es nämlich nur erlaubt, wenn ein Haushalt eine weitere Person trifft. Und das gilt auch schon vor 22 Uhr. Sie könnten bei Ihrem Umzug dann also nur auf maximal auf einen Helfer bauen. Realistisch betrachtet, macht das einen reibungslosen und erfolgreichen Umzug fast unmöglich

Umzugsunternehmen schaffen Abhilfe
Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, bildet das Engagieren eines professionellen Umzugsteams. Dies stellt nicht nur sicher, dass Sie an Ihrem Umzugstag mit genug Hilfe unterstützt werden, sodass Ihr Hab und Gut sicher und schnell seinen neuen Platz findet, sondern sichert Sie auch rechtlich ab. Schließlich machen die Umzugshelfer das beruflich und dürfen somit zu mehreren zu Ihnen kommen und helfen. Je nachdem, wie das jeweilige Ordnungsamt in Ihrer Region einen Umzug als Grund für das Verlassen der Wohnung annimmt, könnten Sie so sogar nach 22 Uhr Ihren Umzug durchführen.

Sich Hilfe von Profis zu suchen kann für Sie in der derzeitigen Situation also nicht nur sehr praktisch sein, sondern unter Umständen die einzige Möglichkeit sein, einen stressfreien und einfachen Umzug zu gewährleisten, der zeitgleich mit den Corona-Maßnahmen übereinstimmt, sodass Sie kein Bußgeld riskieren.

Dafür können Sie hier ein zu Ihnen passendes  Umzugsunternehmen finden.

Umzug als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung?
Neben beruflichen und gesundheitlichen Gründen ist es auch dann erlaubt, die eigene Wohnung zu verlassen, wenn ein anderer, triftiger Grund vorliegt. Darf ich also umziehen bei Ausgangssperre? Das Problem hier ist, dass dies nicht nur in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, sondern sogar innerhalb der einzelnen Städte maßgeblich davon abhängt, was die betreffenden Mitarbeiter der Ordnungsämter als triftig ansehen.

Sich darauf zu verlassen, dass Ihr Umzug als Grund akzeptiert wird, birgt also ein gewisses Risiko.

Darf ich denn nun umziehen bei Ausgangssperre?

Für die Beantwortung dieser Frage gibt es zwei Faktoren, die bei der Frage in Betracht gezogen werden müssen. Da die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Kraft tritt, dürfte diese für die meisten Umzugstermine aber ohnehin kein wesentlicher Faktor sein. Normalerweise werden Sie schließlich tagsüber Ihre Möbel zur neuen Wohnung transportieren wollen. Problematischer für das Gelingen des Umzugs ist da eher das Kontaktverbot. Auch hier bietet sich das Anheuern eines Umzugsteam als gute Möglichkeit an, eine legale und Corona-konforme Lösung zu finden. Hier kann auch die Kontaktverfolgung über die  Luca-App, die immer mehr Verwendung findet, weitere Sicherheit schaffen.

Die Frage, ob Sie bei einer Ausgangssperre umziehen dürfen, lässt sich aber nicht pauschal beantworten.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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