Das Blockhaus – die wichtigsten Informationen im Überblick
Mit dem Stichwort „Blockhaus“ werden die unterschiedlichsten Vorstellungen verbunden. Während die einen an ein Ferienhaus in den Bergen denken, fühlen sich die anderen an eine finnische Sauna, ein Gartenhaus oder eine Jagdhütte erinnert. Sämtliche Assoziationen haben ihre Berechtigung und heben die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten hervor. Das Blockhaus, auch als Blockbohlenhaus bezeichnet, kann dem normalen Wohnen dienen, aber auch als Feriendomizil genutzt werden. Als Bauherr sind verschiedene Aspekte zu beachten, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Was unter einem Blockhaus zu verstehen ist
Bei einem Blockhaus handelt es sich letztendlich um ein Holzhaus mit einer besonderen Bauweise. Schon in der Bronzezeit waren Häuser anzutreffen, die durch das waagerechte Übereinanderlegen von Holzbalken errichtet wurden. Dieses grundsätzliche Prinzip zeichnet auch die heutigen Blockhäuser aus.
Je nach Anbieter erfolgt der Aufbau der Wandelemente vorab in einer Montagehalle, wie es bei Fertighäusern üblich ist, oder die Balken werden direkt auf der Baustelle verarbeitet. Zu den bekanntesten Anbietern zählt die die Gartenhausfabrik mit Sitz in Berlin, die deutschlandweit Blockhäuser anliefert und auf Wunsch vollständig montiert.
Die Gestaltung der Hausecken ist für ein Blockhaus charakteristisch. Anders als bei einer Klinker- oder Putzfassade werden die Hausecken mit verschiedenen Techniken, wie zum Beispiel der sogenannten Verzinkung, betont. Die Innenwände können nach den Vorstellungen des Bauherrn verkleidet werden. Mit einer Wärmedämmschicht zwischen Innenverkleidung und Blockbohlen können die Heizkosten in einem erheblichen Maße gesenkt werden. Nachdem der richtige Bauplatz gefunden wurde ist von einer schlichten kleinen Hütte bis zum luxuriösen Anwesen alles denkbar.
Die Vor- und Nachteile eines Blockbohlenhauses
Das Blockhaus weist aufgrund der eingesetzten Baustoffe viele Vorteile auf, doch sind in puncto Schallschutz und Baumängelanfälligkeit gewisse Nachteile zu identifizieren.
Zu den Vorzügen zählt die Tatsache, dass das bei einem Blockhaus verwendete Holz über gute Dämmeigenschaften verfügt. Da das Material ein schlechter Wärmeleiter ist, sorgt es im Sommer für ein angenehmes Wohnklima. Zu den Eigenschaften von Holz zählt die Regulierung der Raumluftfeuchtigkeit auf ein angenehmes Niveau. Daher sind Blockhäuser insbesondere für Allergiker und Asthmatiker gut geeignet. Da es sich bei Holz um einen nachwachsenden Rohstoff handelt, sind Blockhäuser nachhaltig und ökologisch wertvoll. Im Vergleich zu einem Massivhaus punktet ein Holzhaus mit einer deutlich kürzeren Bauzeit. Mitunter der Wegfall von Trocknungszeiten ist hierfür verantwortlich. Anders als bei Massivhäusern kondensiert Feuchtigkeit nicht an den Wänden, weshalb Blockhäuser weniger anfällig für Schimmelbefall sind. Darüber hinaus sind Blockhäuser bei entsprechender Pflege extrem stabil und damit sehr langlebig.
Bei einem Blockhaus ist allerdings zu berücksichtigen, dass es im Regelfall nur einen geringen Schallschutz bietet und Außengeräusche daher intensiver als bei einem Massivhaus wahrgenommen werden können. In einer ruhigen Umgebung ist dies nicht von Belang. Insbesondere bei den Blockecken kann es bei einer unsachgemäßen Bauausführung zu Mängeln kommen, die sich nicht nur optisch bemerkbar machen, sondern auch auf die Wärmeisolierung auswirken können. Derartige Mängel können durch die Inanspruchnahme eines Montage-Services ausgeschlossen werden, da in einem solchen Fall ausgebildete Fachkräfte mit Erfahrung zum Einsatz kommen.
Die baurechtlichen Aspekte bei einem Blockhaus
Grundsätzlich sind neben den Bauordnungen der Länder auch die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden zu beachten. Ein Bebauungsplan regelt, was wo in welcher Art und Weise gebaut werden darf. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze, die von dem Bauherrn zu beachten sind. Bereits bei der Grundstückssuche sollte auf
die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes geachtet werden.
Da Blockhäuser nicht in allen deutschen Regionen der üblichen Bauweise entsprechen, ist eine Errichtung unter Umständen nicht genehmigungsfähig.
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