Die Immobilienleibrente - Wohneigentum nutzen und dennoch Geld haben, um das Leben zu genießen
Sein Leben lang hat man den Immobilienkredit abgezahlt, um im Rentenalter im Eigenheim wohnen zu können. Keine belastenden Mietzahlungen, die die Rente schmälern, keine Angst, irgendwann aus der Wohnung oder dem Haus ausziehen zu müssen, da die Mieten unerschwinglich werden. Fast 50 % aller Senioren leben in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung.
Doch Immobilienbesitz bindet auch das Geld, für weitere Rücklagen ist zumeist nicht genug Einkommen vorhanden. So bleiben im Alter wenig finanzielle Mittel, um den Lebensabend zu genießen, oder aber die Immobilie altersgerecht umzubauen. Die Immobilienleibrente, eine Form der Immobilienverrentung, bietet einen Ausweg aus dieser Lage.
Was ist die Immobilienleibrente?
Senioren können ihr
Wohneigentum an eine Immobiliengesellschaft verkaufen.
Sie erhalten dafür ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen wird.
So ist die Vereinbarung auch rechtlich nicht anfechtbar. Die Ruheständler müssen also nicht umziehen, sondern können ihren Lebensabend in ihren eigenen vier Wänden verbringen und zahlen keine Miete, sondern erhalten Geld.
Sie erhalten im Gegenzug dafür, dass sie ihr Eigenheim im Alter verkaufen, eine monatliche Rente.
Allerdings gehört ihnen die Immobilie nicht mehr. Sie sind nur Nutznießer.
Welche Modelle gibt es?
Es gibt drei Möglichkeiten, sich den Wert der Immobilie auszahlen zu lassen:
1. Über einen festgelegten, kurzen Zeitraum hinweg:
Dieses Modell nennt sich “abgekürzte Leibrente” oder “Zeitrente”. Der Immobilienverkäufer bekommt über einen abgesprochenen Zeitraum hinweg eine monatliche Rente ausgezahlt. Das geht auch in Kombination mit einer vorausgegangenen Einmalzahlung. Stirbt der Verkäufer allerdings während des festgelegten Zeitraums, werden die Zahlungen umgehen eingestellt.
2. Über einen festgelegten, langen Zeitraum hinweg:
Hier spricht man von einer “verlängerten Leibrente”. Die Zahlungen erfolgen über einen festgelegten Zeitraum hinweg. Stirbt der Verkäufer in dieser Periode, laufen die Zahlungen weiter. Das Geld geht an die Erben.
3. An die Lebenszeit beider Besitzer gekoppelt:
Oftmals gehört die Immobilie Ehepartnern gemeinsam. Bei den beiden erstgenannten Varianten hätte der überlebende Partner dann kein Wohnrecht mehr. Daher gibt es auch die “verbundene Leibrente”. Hier erlischt das Wohnrecht erst, wenn beide Besitzer verstorben sind.
Welche Kriterien liegen der Berechnung zugrunde?
Zum einen geht es um die Bewertung der Immobilie. Hier spielt der Zustand, die Größe und die Lage des Wohneigentums eine entscheidende Rolle. Dafür wird ein Gutachter engagiert, der den Wert der Immobilie ermittelt.
Der zweite Faktor ist das Alter des, oder der, Besitzer. Je nach dem Ausgangsalter wird ermittelt, wie lange die Rentenzahlungen voraussichtlich erfolgen werden.
Das ergibt zwei oder drei Finanzpakete:
1. Wert der Immobilie
2. Hochrechnung der monatlichen Zahlungen für Wohnrecht (entspricht der Miete, die der neue Eigentümer über den Lebenszeitraum bekommen würde, könnte er die Immobilie vermieten)
3. Eventuelle Einmalzahlungen
Die monatliche Leibrente berechnet sich dann so:
Wert der Immobilie abzüglich Hochrechnung der monatlichen Zahlungen für das Wohnrecht = Summe der Verrentung (geteilt durch die statistische Lebenserwartung in Monaten)
Eventuell erfolgte Einmalzahlungen werden natürlich ebenfalls vom Wert der Immobilie abgezogen.
Wichtig: Die Summe der Verrentung ist auch steuerpflichtig!
Was bleibt den Erben
Wer Kinder hat, verliert bei der Immobilienleibrente die Eigentumsrechte an der Immobilie und kann diese nicht mehr vererben. Jedoch kann ein Vorkaufsrecht eingetragen werden, sodass die Erben ihr Geburtshaus etwa zurückkaufen können.
Wann macht Immobilienleibrente Sinn?
Hat man keine Erben, oder sind die Kinder nicht an der Immobilie interessiert, kann die Immobilienleibrente durch die Kombination von Einmalzahlung und Rentenzahlungen ein schuldenfreies Leben mit finanzieller Freiheit ermöglichen. Auch Renovierungs- und Instandhaltungskosten muss in Zukunft der neue Eigentümer tragen.
Zugleich sollte ein potenzieller Verkäufer bedenken, dass nur er selbst das Wohnrecht hat. Muss er ausziehen, da er etwa in ein Pflegeheim muss, kann er das Wohnrecht nicht weitergeben und an jemand anderen vermieten. Stirbt er früh, kann es je nach Vertragsvereinbarungen auch dazu führen, dass er den Wert seiner Immobilie nicht ganz nutzen kann.
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