Fundierte Beratung rund ums Schwerbehindertenrecht
Gleich in zwei verschiedenen Funktionen ist Christian Au in Buxtehude ein fähiger, engagierter Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Schwerbehindertenrecht. Als Behindertenbeauftragter der Hansestadt Buxtehude hilft er Betroffenen bei der Antragsstellung für die Einstufung als Schwerbehinderter. Als Rechtsanwalt setzt er sich in seiner Kanzlei für Sozialrecht in Buxtehude, Bahnhofstraße 28, für seine Mandaten u.a. ein, wenn ihr Antrag nicht wie gewünscht akzeptiert wird.
"Auch als Rechtsanwalt helfe ich gern bei der Antragstellung", so der Experte. "Weil diese Beratungskosten laut Gesetzgeber nicht erstattet werden, ist es günstiger, mich in meiner ehrenamtlichen Funktion als Behindertenbeauftragter zu besuchen." Sprechstunde ist im Stadthaus an jeden zweiten Donnerstag (gerade Kalenderwochen), 13.30 bis 15.30 Uhr.
Eine Einstufung als Schwerbehinderter bringe erhebliche Erleichterungen im Alltag, so Au. Unter anderem dürfen Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen zwei Jahre früher in Altersrente gehen, bekommen zusätzlichen Urlaub, können eine Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung erhalten, kostenfrei die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen, viele Kulturveranstaltungen inklusive Begleitperson zu ermäßigten Preisen besuchen und vieles mehr. "Das alles ist nicht nur vom Grad der Behinderung (GdB), sondern auch vom jeweiligen Merkzeichen abhängig", erklärt Christian Au. So führt z.B. das Merkzeichen AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) dazu, dass Betroffene einen blauen Parkausweis erhalten und Behindertenparkplätze nutzen dürfen oder die Fahrkosten zum Arzt von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Als Rechtsanwalt tritt Christian Au z.B. in Aktion, wenn der Antrag abgelehnt oder nicht zufriedenstellend akzeptiert wird. In einer Erstberatung klärt er ab, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. "Viele Betroffene mit mehreren Handicaps glauben z.B., dass die verschiedenen Grade der Behinderungen addiert werden und dass die Behörde die Einstufung falsch berechnet hat", weiß Au. Doch die Berechnung des GdB erfolgt nach einem komplizierten System. Andere Mandanten haben ihren Widerspruch schon selbst so gut vorbereitet, dass der Anwalt ihnen ein "Go" gibt und ggf. erst bei einem Klageverfahren wieder in Erscheinung tritt. "Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn die Rechtsschutzversicherung erst im Klageverfahren in Kraft tritt", so Au. Oder aber er erhält vom Betroffenen den Auftrag, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall entfallen die Kosten für die Erstberatung und der Mandat braucht sich um nichts mehr zu kümmern. "Ein Rundum-Sorglos-Paket", so Christian Au. Ein Vorteil, wenn er als Anwalt Widerspruch einlegt, ist, dass er die vollständige Akteneinsicht inklusive Arztbriefe bekommt. "Manchmal ist es sinnvoll, für eine Einschätzung einfach einen weiteren Arzt aufzusuchen", so Christian Au. Hat auch der Widerspruch keinen Erfolg, treffen sich Rechtsanwalt und Mandant erneut, um zu entscheiden, ob geklagt werden soll, und um die Klage vorzubereiten. "Wichtig ist auch zu wissen, dass während der laufenden Verfahren jederzeit Verschlimmerungsanträge gestellt werden können", sagt Christian Au.
Auch über alle Kosten, die zum Teil erstattungsfähig sind, werden die Mandanten von Christian Au von vornherein umfassend beraten.
Tel. 04161 8665110,www.rechtsanwalt-au.de
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