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An- und Abmeldung des Fahrzeuges
Kfz-Zulassung: Auto erfolgreich an- und abmelden

Foto: Unsplash.de

Der Erwerb eines neuen Fahrzeuges ist unausweichlich mit dem Gang zum Straßenverkehrsamt verbunden. Damit ein Fahrzeug jedoch zugelassen werden kann, werden neben einigen Unterlagen auch oftmals Termine benötigt. Zudem muss die Zulassungsbehörde auch bei der Abmeldung sowie Umschreibung eines Fahrzeuges aufgesucht werden. Es empfiehlt sich jedoch immer, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, da die Wartezeiten ohne Termin sehr lang ausfallen können. Bei einigen Zulassungsstellen ist das Vorsprechen ohne einen Termin gar nicht mehr möglich. Des Weiteren sollte sich jeder Fahrzeughalter vorab über die erforderlichen Unterlagen informieren, damit der Gang zur Zulassungsstelle nicht umsonst ist.

Anmeldung des Autos erfolgreich durchführen

Für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeuges bedarf es keiner großen Kunst. Wer ein Gebrauchtfahrzeug zulassen möchte, sollte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde einen Termin vereinbaren. Einige Zulassungsstellen bieten zudem heutzutage die Möglichkeit an, die  Zulassung online durchzuführen.

Neben einem Identifikationsnachweis, wie dem Personalausweis oder dem Reisepass, werden zudem der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief sowohl für die online als auch für die Zulassung vor Ort benötigt. Des Weiteren müssen Fahrzeughalter die EVB-Nummer, die als Nachweis für die Kraftfahrzeugversicherung, sowie einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung vorlegen. Für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer wird zudem ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt, ein entsprechendes Formular kann im Vorfeld zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Zulassung kann jedoch auch durch einen Vertreter erfolgen, hierfür wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Dieser Vollmacht sind unbedingt eine Personalausweiskopie des zukünftigen Fahrzeughalters sowie der Originalausweis des Bevollmächtigten beizulegen. Wer ein persönliches Wunschkennzeichen hat und dieses gerne bei der Fahrzeuganmeldung angeben möchte, kann im Vorfeld ganz leicht die  Verfügbarkeit von Kennzeichen prüfen und diese dann reservieren.

Nach erfolgreicher Kennzeichenreservierung können die Kennzeichen bereits vor der Zulassung durch einen Schilderdienst angefertigt werden.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind, werden die Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde den Fahrzeughalter im Fahrzeugbrief sowie im Fahrzeugschein vermerken. Des Weiteren werden die Stempelplaketten sowie die Umweltplakette ausgestellt, jedoch Letztere nur, wenn dies auch gewünscht beziehungsweise erforderlich ist. Für die Zulassung eines Neuwagens wird zusätzlich eine  COC-Bescheinigung des Herstellers benötigt.

Diese ist bei dem Autohaus beziehungsweise dem Fahrzeughändler erhältlich. Der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, werden von der Zulassungsstelle angefertigt und ausgestellt. Insbesondere bei Neufahrzeugen erfolgt die Erstzulassung aber oftmals durch das Autohaus selbst, auf Wunsch kann die Zulassung jedoch selbstverständlich auch von dem zukünftigen Fahrzeughalter vorgenommen werden.

Abmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges in wenigen Schritten

Bei der Abmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges ist der Gang zur Zulassungsstelle ebenfalls zwingend erforderlich und sollte insbesondere dann persönlich vorgenommen werden, wenn das Fahrzeug weiterverkauft wurde. Als vorheriger Fahrzeughalter ist man dazu verpflichtet, den Weiterverkauf der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu melden, sofern der neue Besitzer das Fahrzeug nicht unverzüglich ummeldet. Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges werden die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichen benötigt. Letztere werden für die Abmeldung bei der Zulassungsbehörde vor Ort entstempelt. Wurde das alte Auto verschrottet, wird zusätzlich ein Verwertungsnachweis benötigt. Der für die Verschrottung zuständige Demontagebetrieb kann diesen Nachweis ausstellen. Nach der erfolgreichen Abmeldung wird das Hauptzollamt sowie die gewählte Versicherung seitens der Kfz-Zulassungsstelle über diesen Vorgang informiert. Einige Zulassungsstellen bieten zudem heutzutage neben der Online-Zulassung auch die Online-Abmeldung sowie die Online-Umschreibung an.

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