Keine Wartezeit für Verwaltungsangelegenheiten
Online im Buxtehuder Stadthaus anmelden
tk. Buxtehude. "Geplant war das ohnehin, durch Corona ist aber alles viel schneller gekommen", sagt Ralf Dessel, Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung, über die Online-Terminvergabe für viele Angelegenheiten, die im Stadthaus erledigt werden können. Im Bürgerbüro, dem Dreh- und Angelpunkt von Anmeldung bis Reisepass, haben von Mitte Mai bis Ende August knapp 6.000 Buxtehuder online einen Termin gebucht. Weil gut 80 Prozent aller Bürgeranliegen im Bürgerbüro erledigt werden, ist diese Zahl ein Beleg dafür, dass das Online-Verfahren gut ankommt.
"Hamburger, die nach Buxtehude ziehen, haben uns schon vorher gelobt", sagt Dessel. Bis zu einem Termin habe sich auch vorher niemand vier Wochen in Geduld üben müssen, um dann noch einmal zwei Stunden im Verwaltungshauptquartier zu warten. "Jetzt geht es ganz ohne Wartezeit", sagt der Fachbereichsleiter. Bürgerbüro, Standesamt und das Ortsbüro Hedendorf/Neukloster vergeben Online-Termine. Über die Seite (www.buxtehude.de) wird das Anliegen ausgewählt, der Wunschtermin eingetragen und das Formular abgeschickt. Das funktioniert rund um die Uhr und auch am Wochenende. "Die Kundinnen und Kunden sind zufrieden", bilanziert Dessel.
Was auf den ersten Blick skurril anmutet: Bei allen Verwaltungsthemen von Anmeldung über beglaubigte Kopien bis hin zur Vorbereitung der Eheschließung sind feste Zeiten vorgegeben. Das Beantragen eines neuen Personalausweises wird etwa mit 15 Minuten kalkuliert. Die Gesamtzeit, die einem Bürger zur Verfügung steht - auch das zeigt das Anmeldeformular -, beträgt 90 Minuten. Fliegt der Ratsuchende dann achtkantig raus? "Die 90 Minuten sind vom Softwarehersteller vorgegeben", erklärt Ralf Dessel.
Das Angebot der Online-Terminvergabe soll noch weiter ausgebaut werden. Welche Fachgruppen dafür in Frage kommen, müsse noch geklärt werden. "In vielen Fällen, etwa beim Jugendamt, geht der Erstkontakt nach wie vor in den meisten Fällen übers Telefon", erklärt Dessel.
Das, was jetzt schon ist, sei ohnehin erst der Anfang. Bis Ende 2022 muss das Online-Zugangsgesetz umgesetzt werden. Das bedeutet, dass viele Dinge komplett zu Hause am Rechner erledigt werden können - das Hochladen von Dokumenten inbegriffen. Beim Standesamt gebe es das für einige Urkunden bereits. Auch das Bezahlen der Gebühren funktioniere übers E-Payment.
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