Landkreis Stade
Osterfeuer 2024
Ein schöner Osterbrauch an den Feiertagen: Termine im Landkreis Stade
Donnerstag, 28. März
Helmste, Schulstraße (beim Friedhof). Start: 19.30 Uhr
Samstag, 30. März
Ahlerstedt, am Osterfeuerplatz in der Heide. Start: 18 Uhr
Beckdorf, Am alten Bahnhof. Start: 18.30 Uhr
Blumenthal, Alte Sandkuhle. Start: 19.30 Uhr
Burweg, Milchstelle Im Vieh. Start: 19.30 Uhr
Buxtehude, Nedderster Moorweg. Start: 16 Uhr
Deinste, Loher Weg. Start: 19 Uhr
Drochtersen, beim neuen Gewerbegebiet (Aschhorner Straße). Start: 19.30 Uhr
Freiburg, Auf dem Schallen. Start: 19.30 Uhr
Großenwörden, auf dem Osterfeuerplatz an der Seestraße. Start: 19 Uhr
Hagen, an der Kornstraße/Fredenbecker Weg. Start: 19 Uhr
Hammah, In der Osterheide. Start: 19.30 Uhr
Himmelpforten, am Waldsportplatz. Start: 19 Uhr
Horneburg, am Schützenweg. Start: 17 Uhr
Kutenholz, Verlängerung der Buchenstraße (Eschenweg). Start: 19 Uhr
Ohrensen, beim Sportplatz. Start: 18.30 Uhr
Satansadler MC, Buxtehuder Vereinsgelände Moisburger Straße. Start: 18 Uhr
Schwinge, Osterende. Start: 19 Uhr
Stade-Riensförde, am Feuerwehrhaus des Zugs 2 (Helmster Weg). Start: 19 Uhr
Sonntag, 31. März
Bliedersdorf, neben der Sportanlage am Dorenblick. Start: 18.30 Uhr
Buxtehude-Dammhausen, Heitmannshausen Moor. Start: 19.30 Uhr
Düdenbüttel, am Osterfeuerplatz Schirrel. Start: 19.30 Uhr
Engelschoff/Neuland, im Gewerbegebiet an der Dorfstraße. Start: 19 Uhr
Estorf, beim Kartoffelhof In de Lögen. Start: 20 Uhr
Grauerort, auf dem Flohmarktplatz neben der Festung in Stade-Abbenfleth. Start: 19 Uhr
Hamelwörden, bei der Alten Ziegelei in Hamelwörden-Holenwisch (am Deich). Start: 20 Uhr
Mittelsdorf, Osterfeuerplatz Bei der Bockhorst. Start: 18.30 Uhr
Nottensdorf, im Freizeitpark. Start: 19 Uhr
Oederquart, Am Süderende. Start: 20 Uhr
Sauensiek an der Straße "Zum Litberg". Start: 19.30 Uhr
Wedel am Ihlbeckskamp. Start: 19 Uhr
Regeln zum Schutz der Natur
(jd). Ende März lodern überall in der Region wieder die Osterfeuer. In den meisten Gemeinden werden die Feuer bereits am Karsamstag entfacht, in einigen Orten erst an den Osterfeiertagen. Osterfeuer gelten als sogenannte Brauchtumsfeuer und dürfen daher im Gegensatz zu irgendwelchen Garten- oder Lagerfeuern grundsätzlich abgebrannt werden.
Aber auch bei den Osterfeuern gibt es einige Regeln zu beachten, damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden. Auf jeden Fall müssen sie vorab bei den zuständigen Gemeinden angemeldet werden.
Verboten: Verbrennen von (Holz-)Abfällen
So sollte der Brennplatz nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegen. Auch Flächen mit moorigem Untergrund sind als Feuerplatz ungeeignet. Außerdem muss ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und Heideflächen eingehalten werden.
Sollten Osterfeuer in Landschafts- und Naturschutzgebieten abgebrannt werden, ist vorher eine spezielle Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises einzuholen. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, wie beispielsweise Sperrmüll, behandelte Hölzer, Autoreifen oder Altöl. Die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden.
Rücksicht nehmen auf Vögel und Kleinsäuger
Besondere Rücksicht ist auf Vögel zu nehmen: Um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden, sollten die Reisighaufen für das Osterfeuer erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Auch andere Kleintiere suchen gerne Schutz unter dem Gehölzdickicht. Wird das Brennmaterial für die Osterfeuer schon jetzt aufgeschichtet, sollte der Haufen am Tag des Abbrennens nochmals vorsichtig umgeschichtet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
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