Plötzlich Pflegefall: Christian Au, Fachanwalt für Sozialrecht, sorgt dafür, dass seine Mandaten ihr Recht bekommen
Wer plant, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen und sicher sein möchte, dass er bei allen Fragen dazu umfassend beraten wird, sollte sich am besten von vornherein an einen Fachanwalt für Sozialrecht wie zum Beispiel Christian Au in Buxtehude, wenden. „Wenn der Antrag aber schon abgelehnt wurde, ist es wichtig erst einmal fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen“ , sagt Christian Au. „Wird das Verfahren durch meine Tätigkeit erfolgreich abgeschlossen, muss die Pflegekasse sogar für die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren aufkommen.“
Doch auch die präventive Beratung durch einen Anwalt lohnt sich, obwohl die Kosten hierfür nicht erstattungsfähig sind. Zum Beispiel achtet Christian Au bei Teilnahme an einem Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) darauf, dass sein Mandant korrekt bewertet und damit von Anfang an, in den richtigen Pflegegrad eingestuft wird. „Bei Pflegegrad 5 geht es immerhin um ein Pflegegeld von 900 Euro monatlich“, so der Fachanwalt. „Dann hat sich meine Beratung ganz schnell amortisiert.“ Der Gutachter des MDK prüft mit einem umfangreichen Fragenkatalog die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten des Antragstellers. Jede Antwort wird mit Punkten bewertet, die in unterschiedlicher Gewichtung zusammengeführt werden. „Wenn jemand mit Hilfe eines elektronischen Lifts alleine in die Badewanne kommt, gibt er möglicherweise an, selbstständig baden zu können. Dafür bekäme er keinen Punkt“, erklärt Christian Au. „Tatsächlich ist er aber nur überwiegend selbstständig´, weil eine andere Person anwesend sein muss, um die Funktion des Lifts oder den sicheren Halt darin zu überwachen. Dafür gibt es einen Punkt.“
Wichtig sei gerade bei pflegebedürftigen Kindern, aber auch bei einigen Senioren, einiges separat mit dem MDK zu besprechen. „Es kann Betroffene enorm belasten und demotivieren, wenn sie hören, was sie nicht bzw. nicht mehr können., so Au. Der Antrag auf Pflegeleistungen ist übrigens nicht an eine Form gebunden, d. h. er kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Das Datum des Antrags sollte nachweisbar dokumentiert werden, denn Leistungen werden ab Antragstellung und nicht erst ab Rücksendung eines Formulars bewilligt.
www.rechtsanwalt-au.de
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